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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Nee nee, jemanden nun anzugreifen, der absolut Recht hat und Dich auf eine von Dir gewünschte Urkundenfälschung aufmerksam macht, ist ziemlich bescheuert.
    Würdest Du von einem Kardiologen andersherum erwarten, dass er Dir Koloskopien unterschreibt? Du hast die Anforderungen nicht erfüllt, also musst Du sehen, wie Du das nachholst. Wenn Du von 500 geforderten 430 gemacht hättest, wäre das irgendwie noch mal anders und sicherlich eher diskussionswürdig. Aber wenn Du quasi nichts davon gemacht hast (so liest es sich zumindest für mich), dann wäre es schon frech, dafür eine Unterschrift zu verlangen.



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    Du kannst keine Argumente bringen, das er als Gastrologe evtl keine LZ EKGs hat ist doch eigentlich logisch. So etwas klärt man in der Regel vorher, macht aus dass man in entsprechende Funktion rotiert und lässt sich das schriftlich geben. Dann hättest du etwas in der Hand. So ist es extrem ärgerlich.



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  3. #8
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    Einige Untersuchungen wie LZ-EKG wirst Du vermutlich nachholen müssen.

    Die Sachen jedoch, die Du hättest machen können, aber aus organisatorischen Gründen nicht machen konntest, kannst Du schon als Hebel benutzen. Wenn der Chef die Förderung kassiert, muss er auch die entsprechende Weiterbildung leisten. Ich würde von ihm verlangen, alles zu unterschreiben, was er verantwortet, und das Bisschen an EKGs etc. kriegst Du relativ schnell irgendwo; einfach mal mit irgendeinem Kardio-Chef in der Gegend der geplanten Niederlassung reden und andeuten, dass man da bald HA wird. Als Chef will man so viele Niedergelassene wie möglich an sich binden. Wenn der alte Chef mauert, KV einschalten; wenn die KV die Förderung zurück haben will, wird der Chef vernünftig.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Such dir eine Praxis die Langzeit EKG's etc. anbietet und mach die einfach dort. Ansonsten sitzt er rechtlich am längeren Hebel. Du musst es halt nachweisen. Kannst es ihm höchstens heimzahlen. An den meisten Kliniken wird geltendes Recht gebrochen. Arbeitszeitgesetz zum Beispiel. Oder intensivmedizinische Komplexbehandlung abrechnen obwohl ein Arzt für Notaufnahme, Station und Intensiv gleichermaßen zuständig ist. Das ist illegal. Viele pfuschen auch bei der Strahlenschutzverordnung oder dem Transfusionsgesetz (Einweisung wirklich durch ärztliches Personal durchgeführt?) oder melden sich krank und kommen trotzdem rein und behandeln die Privaten.
    Da würde ich auch kein Mitleid haben. Wer auf geltendes Recht verweist, der soll geltendes Recht an der eigenen Haut spüren.



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Eingriffe, die du nicht durchgeführt hast, kann und muss er dir nicht bescheinigen. Ganz einfach. Gerade wenn eine Abteilung plötzlich haufenweise Untersuchungen bescheinigt, die dort gar nicht durchgeführt werden und die auch früher von dieser Abteilung nie bescheinigt wurden, wird die Ärztekammer auf Plausibilität prüfen. Ja, werden sie und tun sie. Und genau deshalb wird der Chef ganz sicher keine Urkundenfälschung betreiben.

    Wieso kannst du z.B. LZ-EKGs nicht in der Praxis machen? Und wieso hast du dich nicht selbst um Abdomen-Sonos und ähnliches gekümmert, was die Innere-Abteilung prinzipiell angeboten hätte? Du wusstest doch, dass du die brauchst? Hatte man dir diese Untersuchungen vorher zugesichert? Hast du das schriftlich? Wenn nein, fürchte ich, hast du auch keine Argumente, dagegen vorzugehen. Im Nachhinein damit zu kommen, dass man die Zahlen braucht, funktioniert einfach nicht.
    Da ist, auch wenns für dich blöd ist, der Chef im Recht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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