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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Hallo,
    Bin bei meinen zwei letzten Prüfungen gefragt worden, ob das Gespräch aufgezeichnet werden solle. Ich habe in beiden Fällen angegeben, dass ich das für nicht notwendig erachte, daher ist es auch nicht gemacht worden.
    Bei den Prüfungen davor ist mir eine Frage nach Aufzeichnung nicht erinnerlich.
    Weiß jemand, welche Vor- oder Nachteile man mit oder ohne Aufzeichnung hätte und was strategisch die bessere Antwort ist? Vielen Dank
    (Ärztekammer Niedersachsen)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Bauschamane
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    Fall du nicht bestehst, kann man objektiv nachweisen, was du gefragt wurdest und was du geantwortet hast.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Letztlich geht es darum, dass wenn jemand besteht die Aufzeichnung völlig egal ist. Wenn jemand nicht besteht müssen die Leute der Prüfungskommission ein genaues Protokoll mit Fragen und Antworten erstellen aus dem ersichtlich ist warum sie den Prüfling durchfallen haben lassen. Und da kann ich mir vorstellen dass das anstrengend ist. Das muss ja letztlich auch gerichtsfest sein.

    Wenn man also der Aufzeichnung zustimmt können die Prüfer dahingehend entspannt sein, dass sie egal ob der Prüfling besteht oder nicht einfach nicht wirklich viel mitschreiben müssen. Im Zweifel haben sie ja den Mitschnitt. Stimmt man nicht zu müssen sie einfach mitschreiben egal ob man besteht oder nicht. Ich würde das als gewissen Stress für die Prüfer ansehen. Insofern würde ich persönlich einfach der Aufzeichnung zustimmen um schonmal einen gewissen Stress aus der Prüfung zu nehmen. Möglicherweise entspannt das die Situation ja und hilft



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  4. #4
    Banned
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    04.07.2014
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Letztlich geht es darum, dass wenn jemand besteht die Aufzeichnung völlig egal ist. Wenn jemand nicht besteht müssen die Leute der Prüfungskommission ein genaues Protokoll mit Fragen und Antworten erstellen aus dem ersichtlich ist warum sie den Prüfling durchfallen haben lassen. Und da kann ich mir vorstellen dass das anstrengend ist. Das muss ja letztlich auch gerichtsfest sein.

    Wenn man also der Aufzeichnung zustimmt können die Prüfer dahingehend entspannt sein, dass sie egal ob der Prüfling besteht oder nicht einfach nicht wirklich viel mitschreiben müssen. Im Zweifel haben sie ja den Mitschnitt. Stimmt man nicht zu müssen sie einfach mitschreiben egal ob man besteht oder nicht. Ich würde das als gewissen Stress für die Prüfer ansehen. Insofern würde ich persönlich einfach der Aufzeichnung zustimmen um schonmal einen gewissen Stress aus der Prüfung zu nehmen. Möglicherweise entspannt das die Situation ja und hilft
    Habe das noch nie gehört mit der Aufzeichnung. Ein Großteil besteht die Prüfungen und man kann sie zeitnah wiederholen. Im Zweifel würde ich zustimmen.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
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    Die BLÄK macht das zum Beispiel auch mit der Aufzeichnung. Und das sowohl bei der Facharzt- als auch bei Prüfungen für Zusatzbezeichnungen. Eigene Erfahrung. Hab immer zugestimmt

    Noch ein anderes Argument für die Aufzeichnung: falls man tatsächlich vor Gericht ziehen will hat man eine neutrale Quelle. Im Endeffekt könnten sich die Prüfer ja absprechen und dann hat man 3 (2 Prüfer + 1 Vorsitz) gegen 1 (alleiniger Prüfling). Mit Aufzeichnung hat man für ein Gerichtsverfahren auch einen echten Nachweis was los war. Also falls es wirklich so war, dass man eigentlich alles wusste aber der Prüfer völlig falsch lag...

    Und was sie bei der BLÄK immer gesagt hatten: bei bestandener Prüfung wird die Aufzeichnung sofort gelöscht. Find ich auch gut so.



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