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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    20.08.2020
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    Guten Tag!

    Weiß jemand vielleicht, wie lange ist die mindestens Dauer einer Weiterbildungsabschnitts ? Ich erkläre mich besser, letzte Monate habe ich nach 4 Monate gekündigt , ist mir diese Zeit anerkannt als Weiterbildungzeit oder war zu knapp?

    Vielen Danke !



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Semester:
    Bauschamane
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    Das ist unterschiedlich- lies in deiner Weiterbildungsordnung nach.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    04.02.2016
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    In der Regel wird ab 6 Monaten angerechnet



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.371
    Das kommt auf die Weiterbildungsordnung deines Fachs und deines Bundeslandes an. Einfach Homepage deiner Landesärztekammer ansurfen, nach der Weiterbildungsordnung suchen und dort nach dem Fach, in dem du tätig bist. In den allermeisten Fächern werden nur Abschnitte von mindestens sechs Monaten Dauer anerkannt. Da es aber grundsätzlich sinnvoll ist, die Weiterbildungsordnung zu kennen, solltest du sie dir suchen und durchlesen!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    09.07.2020
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Das kommt auf die Weiterbildungsordnung deines Fachs und deines Bundeslandes an. Einfach Homepage deiner Landesärztekammer ansurfen, nach der Weiterbildungsordnung suchen und dort nach dem Fach, in dem du tätig bist. In den allermeisten Fächern werden nur Abschnitte von mindestens sechs Monaten Dauer anerkannt. Da es aber grundsätzlich sinnvoll ist, die Weiterbildungsordnung zu kennen, solltest du sie dir suchen und durchlesen!
    In der neuen WBO-2018 stehen jetzt, soviel ich mich erinnere, 3 Monate als Minimum



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