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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Angenommen ich finde eine Stelle mit 6 Monaten Weiterbildungsermächtigung für den Fachspezifischen Teil und würde erstmal dort arbeiten bevor ich den Common Trunk mache. Kann ich mir die Zeit dort anrechnen lassen für den Facharzt?

    Also Beispiel:

    Ich mache 6 Monate in einer Klinik mit Weiterbildungsermächtigung für den fachspezifischen Teil der Plastischen Chirurgie und daraufhin dann 24 Monate meinen CT. Kann ich mir für die Facharztprüfung die 6 Monate anrechnen lassen am Ende und dort schonmal OPs sammeln?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Und du stellt diese Fragen und willst nicht dasselbe hören was man ständig schon allen anderen schreibt "kommt auf deine LÄK an und deren WBO"? Schonmal deine LÄK gefragt oder die WBO angeschaut?

    Aber lass mich anders anfangen: Bayern. WBO 2004. Du machst PCH bei einem Weiterbilder der die Befugnis für 1 Jahr PCH und 1 Jahr CT hat. Dann zählen die ersten 6 Monate deiner Weiterbildung im Rahmen des CT und NICHT im Rahmen der PCH. Fertig. Die Zeit! Nicht die Eingriffe. Die Eingriffe können sie dir anerkennen, müssen aber nicht. Denn im CT musst du ja auch soundsoviele Eingriffe machen. Daher wie gesagt: kann, nicht muss. Und zack bist du wieder an dem Punkt an dem du die LÄK fragen musst... und plötzlich wird es zwar sehr spezifisch und läuft trotzdem auf "FRAG DEINE LÄK" raus. Ups. Wie unerwartet.



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