@Iatromoz Ja genau, ich komme auch aus RLP. Ich hatte an mehreren Unis Angebote, inzwischen besteht nur noch Freiburg. Angenommen habe ich aber noch nicht. In der Nacht, in der hochschulstart wieder online gegangen ist, ging es dann doch ziemlich flott. Wie siehts bei dir aus?
Ich glaube, dass könnte ein goldener Herbst für die Anwälte werden. Die nächste BVerfGE klopft auch schon an die Tür.
Die Länderquote soll die unterschiedlich Abi ausgleichen. Soweit so gut. Schon vom Gedanken her schwierig; weil es selbst innerhalb der Bundesländer keine homogenen Abis gibt (1,0 von 1%-30% je nach Schule).
So wie die Quote gemacht ist; zeigt sich wieder; dass gut gemeint, das Gegenteil von gut gemacht ist. Die Zusammensetzung der Quote ist viel zu grobschlächtig und mit den falschen Parametern versehen.
Folgende wesentlichen Faktoren:
Anzahl der Bewerber 1/3
Anteil der 18-21jährigen 2/3
Zuschlag Berlin und Hamburg 30% (Bremen lassen wir mal weg)
1. Womit ist gerechtfertigt, dass insbesondere Berlin mit fast 4 Mio. EW und sehr vielen 18-21 jährigen gegenüber den überalterten Flächenstaaten; vorallem den im Osten mit 2-3 Mio. EW einen Aufschlag bekommt?
Was hat der Aufschlag mit der Vergleichbarkeit der Abiturleistungen zu tun?
2. Wozu der Anteil der 18-21-jährigen mit 2/3 in der Quote? Was hat das mit der Schwere des Abi zu tun? Diskrimierung der Schüler in überalterten Bundesländern. Wenn man die Länder perspektivisch leer ziehen will; indem man deren Schulleistungen massiv entwertet, muss man genau so vorgehen.
3. Faktor Anteil der Bewerber: Was auf den ersten Blick danach aussieht als könne man auf die Schwere des Abi Rückschlüsse ziehen, hat bei der ersten Bewährungsprobe im WS 2020 zum Supergau für viele sehr gute Abiturienten geführt.
Durch die Umstellung von G12 auf G13 in Niedersachsen gab es wenig Bewerber (da angeblich nur 1/4 der üblichen Abiturientenzahl); damit ist die Landesquote natürlich explodiert. Gerüchten zufolge Macht das 0.3-0.4 gegenüber anderen Ländern aus. Mit der Schwere des Abi hat das rein gar nichts zu tun. Es ist ein absoluter Sondereffekte, dessen Auswirkung zeigt; dass die Bildung der Landesquoten in der aktuellen Form mE rechtswidrig und angreifbar ist. Mit Chancengleicheit und Recht auf Teilhabe (Art. 12 GG) hat das nichts mehr zu tun; Hier hätte im Vorfeld eine angemessene Regelung getroffen werden müssen, um den Sondereffekt aufzufangen.
Es ist schön für die NDS, die ggf. In der ABQ mit 1.1-1.2 reingerutscht sind; aber für die in anderen Ländern, die es ggf. mit 1.0 und >830 nicht geschafft haben; ist es nicht gerecht; so verschieden sind die Anforderungen in den Ländern nicht.
Und noch ein Gedanke: den selben Effekt gab es im neuen System im SS 2020 als überraschender Weise gerade die Länder mit den besten Abinoten (Flächenländer im Osten) die geringsten Punktzahlen benötigten, um einen Platz zu bekommen. Während in Sachsen-Anhalt 779 Punkte reichten waren es in den „schwereren“ Ländern 810+ Punkte je nach Uni (siehe Statistik bei Hochschulstart) Das hat allein mit der Anzahl der Bewerber zu tun; aber rein gar nichts mit der Frage der Vergleichbarkeit der Abiture.