- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Zitat von
FirebirdUSA
Das würde ich gar nicht verhandeln sondern auf Tarifvertrag bestehen und damit ist die Sache eindeutig.
Korrekt, da heißt es immer:
"Arzt mir entsprechender Tätigkeit" oder "Facharzt mit entsprechender Tätigkeit". Es geht also darum ob du als Arzt gearbeitet hast, und auch in Fächern wie Anästhesie oder Radiologie arbeitet man als "Arzt". Oder ob du als "Facharzt mit entsprechender Tätigkeit" gearbeitet hast. Und mal ganz ehrlich: Als Anästhesist kannst du nicht verlangen bezahlt zu werden wie ein Chirurg. Denn dann arbeitest du zwar vielleicht als Facharzt (für Anästhesie) aber sicherlich nicht mit entsprechender Tätigkeit...