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  1. #1
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    Hallihallo,
    ich fange am Sonntag mein 2. Krankenpflegepraktikum an, was 50 Kalendertage umfasst. Die restlichen 40 Tage habe ich bereits abgeleistet. Jetzt wurde ich von der PDL darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass ich die Tage so nicht angerechnet bekomme, da manche LPAs das KPP nur à 60/30 bzw. 45/45 oder 30/30/30 akzeptieren. Deshalb hab ich beim LPA in Rheinland-Pfalz angerufen, aber die zuständigen Personen sind derzeit krank oder im Urlaub, sodass mir niemand eine Antwort geben konnte. Daher wollte ich mal fragen, ob jemand, der in Rheinland-Pfalz studiert/studiert hat mehr darüber weiß und mir die Frage beantworten kann. Soweit ich weiß ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ob man das KPP à 50 und 40 Tage anerkannt bekommt..
    Liebe Grüße



  2. #2
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    LPA Rheinland-Pfalz: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/D...legedienst.pdf

    Da dort lediglich steht, dass ein Abschnitt mindestens 30 Tage lang sein muss und keine weiteren Angaben dort stehen, sollte es mit 50 & 40 erlaubt sein.



  3. #3
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    So, wie RambaZamba es erklärt ist es wohl in den meisten Bundesländern geregelt. Soll heißen:
    50 + 40 Tage = in Ordnung
    50 +20 +20 Tage = nicht in Ordnung

    Im Zweifel haben fast alle Lpas auf ihrer Homepage ein Merkblatt, das das ganze meist gut erklärt.
    Wenn du allerdings schon studierst, solltest du beachten, dass dir nur die Tage in der vorlesungsfreien Zeit angerechnet werden.



  4. #4
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    Zitat Zitat von ffx80 Beitrag anzeigen
    So, wie RambaZamba es erklärt ist es wohl in den meisten Bundesländern geregelt. Soll heißen:
    50 + 40 Tage = in Ordnung
    50 +20 +20 Tage = nicht in Ordnung

    Im Zweifel haben fast alle Lpas auf ihrer Homepage ein Merkblatt, das das ganze meist gut erklärt.
    Wenn du allerdings schon studierst, solltest du beachten, dass dir nur die Tage in der vorlesungsfreien Zeit angerechnet werden.
    Super, danke schonmal euch beiden!
    Ich rufe beim LPA nächste Woche zur Sicherheit nochmal an, aber trotzdem vielen Dank!
    Und bezüglich der vorlesungsfreien Zeit: Genau aus diesem Grund fang ich am Sonntag an, da ich dann bis zum 18.10 genau auf die 50 Tage komme und am 19.10 das nächste Semester beginnt. Deshalb passt das dann noch



  5. #5
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    Habe auch noch nie was davon gehört. Kenne überall nur die Regelung 90 Tage insgesamt mit je mindestens 30 Tage am Stück (=30x30x30 als Minimumkombination).



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