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Du wirst ein normales Weiterbildungszeugnis für deine ärztliche Tätigkeit brauchen (2 Jahre oder was in deiner ÄK gefordert ist).
Dann brauchst du einen Nachweis über deine Intensivrotation.
Den Nachweis über den Kurs.
Den Nachweis über die sonstigen Skills (Thoraxdrainage, Viggos, Intubationen). Da reicht entweder ein Zusatz auf dem Kurszeugnis, dass du das am Phantom gemacht hast (Thoraxdrainage) oder das Logbuch bzw. ein Zusatz zum Weiterbildungszeugnis.
Was meinst du mit "Logbuch für die Ausbildungseinsätze"? Ist das nur in deinem normalen Weiterbildungslogbuch oder meinst du eine gesonderte Tabelle, wo jeder einzelne Einsatz eingetragen ist? Oder ist das in Brandenburg so, dass man eine bestimmte Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Weiterbildungsermächtigen machen kann und dann weniger Einsätze braucht?
Bei mir musste damals noch einer der Notärzte, mit denen ich gefahren bin, auf der Tabelle mit den Einsätzen unterschreiben, dass er mir zutraut, eigenständig als Notarzt tätig zu werden (quasi bescheinigung der Notarztreife- analog der Facharztreife auf dem letzten Weiterbildungszeugnis).
2 Jahre ab Kurs bzw. letztem Einsatz sollte kein Problem sein. ABER: Es gibt in manchen Ärztkammern Regelungen in welcher Reihenfolge man Kurs, Einsätze und Intensivrotation machen muss. Ich musste deswegen einen Teil meiner Einsätze nachholen.
Geändert von WackenDoc (29.08.2020 um 07:43 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3