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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Genau diese quasi-Bescheinigung ist damit vermutlich von der Ärztekammer gemeint - alles andere von dir genannte habe ich ja geschickt.

    Nur wie kriegt man das wenn derjenige der der Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes war mittlerweile in die Industrie verschwunden ist und man keine Kontaktdaten mehr hat? Nochmal alle Einsätze wiederholen? "Irgendein" Notarzt darf es ja nicht sein der das bescheinigt.

    Das Verhalten der Ärztekammer bzw. dieses Sachbearbeiters finde ich auch reichlich intransparent. Kann es sein, dass solche Dinge nur am Sachbearbeiter liegen? Oder ist es in Brandenburg generell so aufwändig zur Prüfung zugelassen zu werden? Kann mir jemand mehr dazu berichten der in diesem Bundesland die Prüfung angemeldet hat? Wie lief es bei euch und was habt ihr genau geschickt?

    Danke nochmal an alle für die Hilfe!



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Kommt halt drauf an, was die Vorgabe der ÄK für diese Bescheinigung ist. Bei mir reichte es, dass die Tabelle ausgefüllt war (und natürlich ggf. auf Nachfrage die anonymisierten Protokolle) und irgendeiner der Notärzte mit denen man gefahren war unterschrieben hatte. Vielleicht gibt es ja noch nen Oberarzt mit dem du gefahren bist.
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  3. #8
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    Von denen mit denen ich gefahren bin war leider bis auf den Ärztlichen Leiter des Rettungsdienst streng genommen keiner "weiterbildungsermächtigt" - beziehungsweise war das Gebiet nur durch Honorarkräfte von der Notarztbörse versorgt. War auch ziemlich klein, so dass es lange gedauert hat bis ich alle 50 Einsätze zusammen hatte.

    Unter Umständen wäre es objektiv betrachtet ja unter Umständen gar nicht so schlecht nochmal einige Einsätze zu machen bevor man dann wirklich "allein" fährt - das Ganze ist ja jetzt doch schon wieder zwei Jahre her. Und gewisse Krankheitsbilder kommen in der Chirurgie nunmal nicht so extrem häufig vor um das mal vorsichtig auszudrücken...und mit Großstadt in der Nähe ginge es vermutlich auch deutlich schneller viele Einsätze auch in kurzer Zeit zusammen zu haben.

    Frage mich tatsächlich ob das nicht einfacher wäre als irgendwelchen Kontaktdaten hinterherzurennen und dann rumzubetteln dass die sich doch bitte die Mühe machen nochmal ein Zeugnis zu schreiben oder was zu schicken etc. Es ist immer eine dumme Situation etwas von jemandem zu wollen der eben keinen Benefit draus ziehen kann wenn er es macht - man ist dann einfach der Bittsteller - auch wenn man damals ja dafür was getan hat. Nur ist das eben Vergangenheit und man hat dafür ja auch Unterschriften bekommen. Das muss reichen - der Ärztekammer dort vielleicht, der hier leider nicht.

    Diese Lokalpolitik in der Weiterbildung ist sowieso auch mal wieder so ein typisch deutsches, super nerviges System-Feature. Dass nie auch mal nur irgendwas bundesweit halbwegs vereinheitlicht laufen kann ist echt bizarr...



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte meine Einsatzprotokolle bis zur Prüfung aufgehoben und dann dem Standortleiter gebeten, mir ein Zeugnis auszustellen. Hatte die Einsätze an unterschiedlichen Standorten gemacht und es war kein Problem. Mit den Protokollen weist du nach, dass du die Fahrten gemacht hast. Bist du noch in der Klinik und gibt es dort ein NEF? Dann kannst du ja zu dem Leiter dort gehen.



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  5. #10
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    Hab leider keine Einsatzprotokolle bekommen, nur die Unterschriften (neben der Diagnose/Indikation für den Einsatz und dem Datum). War ein anderes Bundesland und ist auch schon wieder fast zwei Jahre her. Es geht in diesem Fall ja wirklich erstmal nur um die Einsätze. Im vorigen Bundesland war das alles viel entspannter, die Ärztekammer dort wollte viel weniger.

    NEF gibts in der Klinik natürlich, aber da will auch keiner was bescheinigen was ich nicht selbst bei ihm gefahren bin. War ja woanders, das können ja die unterschreiben. Und ja, es ist komisch dass man die Unterschrift nicht dort holt wo man die Leistung erbracht hat...kann ich auch irgendwo verstehen.

    Wie lange habe ich denn Zeit bis der Kurs und die Einsätze ihre "Gültigkeit" verlieren? Wie "alt" dürfen die denn maximal sein damit das für die Prüfungsanmeldung noch akzeptiert wird?



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