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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich schiebe die Anmeldung für die NA-Prüfung schon seit einiger Zeit vor mir her weil die Anmeldeformalitäten letztlich komplizierter sind als ich ursprünglich erwartet hatte. Somit ergeben sich gleich zwei Fragen:

    - Die Ärztekammer hier will ein "Weiterbildungszeugnis" - hat jemand eine Vorlage oder ein Muster wie so was aussehen soll? (Habe die Ausbildung in einem anderen Bundesland gemacht als dem jetzigen; die Ärztekammer hier fordert offenbar deutlich mehr als die vorherige)

    - Wie lange sind Kurs und Ausbildungseinsätze "gültig", das heißt können die auch verfallen und wenn ja ab wann? Sind zwei Jahre zu lang bzw. zu "alt"?

    Bin für jeden Rat und jede Hilfe dankbar; würde das wirklich gerne mal zum Abschluss bringen...



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von febee
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    Hi
    in welchem Bundesland willst du denn die Prüfung beantragen?

    Ich habe einfach mein Weiterbildungszeugnis für meinen FA genommen. War kein Problem. Geht ja darum, ob du in einer Notaufnahme bzw. auf einer Intensivstation tätig warst. In BaWü gibt es noch einen Zettel, wo dir z.B. dein CA bestimmte Tätigkeiten
    (insbesondere die Klinik/Intensivzeit) bescheinigt. Ohne viel Text.

    Mein Kurs war mehr als 2 Jahre vergangen. Hab geklappt. Eine genaue Frist müsstest du mal in der Ärztekammer nachfragen.



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Ich empfand das Procedere bei der Beantragung auch unnötig kompliziert. Hab dann einfach mal bei der Sachbearbeiterin angerufen et voilà: alles super easy.
    Frag die; sie werden dir sinnigere Aussagen dazu geben können als wir.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke erstmal für eure schnelle Antwort.

    Hab denen mal ne Email geschrieben, aber die hat mich auch nicht wirklich weitergebracht. Das Zeugnis das ich für die Rotation auf die Intensivstation bekommen habe schickte ich damals mit, hab es aber postwendend mit den anderen Unterlagen wieder zurückbekommen. Die wollten so was wohl für die Ausbildungseinsätze, aber da hab ich nur das Logbuch der anderen Ärztekammer mit Unterschriften. Und den damaligen Ärztlichen Leiter erreiche ich nicht mehr, da er in die Industrie abgewandert ist und ich die Kontaktdaten mit meinem letzten Smartphone verloren habe.

    Aber deshalb alle Einsätze nochmal machen? 50 Stück macht man ja auch nicht eben mal so...

    Ärztekammer wäre in dem Fall übrigens Brandenburg...



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du wirst ein normales Weiterbildungszeugnis für deine ärztliche Tätigkeit brauchen (2 Jahre oder was in deiner ÄK gefordert ist).
    Dann brauchst du einen Nachweis über deine Intensivrotation.
    Den Nachweis über den Kurs.
    Den Nachweis über die sonstigen Skills (Thoraxdrainage, Viggos, Intubationen). Da reicht entweder ein Zusatz auf dem Kurszeugnis, dass du das am Phantom gemacht hast (Thoraxdrainage) oder das Logbuch bzw. ein Zusatz zum Weiterbildungszeugnis.

    Was meinst du mit "Logbuch für die Ausbildungseinsätze"? Ist das nur in deinem normalen Weiterbildungslogbuch oder meinst du eine gesonderte Tabelle, wo jeder einzelne Einsatz eingetragen ist? Oder ist das in Brandenburg so, dass man eine bestimmte Anzahl von Einsätzen unter Aufsicht eines Weiterbildungsermächtigen machen kann und dann weniger Einsätze braucht?

    Bei mir musste damals noch einer der Notärzte, mit denen ich gefahren bin, auf der Tabelle mit den Einsätzen unterschreiben, dass er mir zutraut, eigenständig als Notarzt tätig zu werden (quasi bescheinigung der Notarztreife- analog der Facharztreife auf dem letzten Weiterbildungszeugnis).

    2 Jahre ab Kurs bzw. letztem Einsatz sollte kein Problem sein. ABER: Es gibt in manchen Ärztkammern Regelungen in welcher Reihenfolge man Kurs, Einsätze und Intensivrotation machen muss. Ich musste deswegen einen Teil meiner Einsätze nachholen.
    Geändert von WackenDoc (29.08.2020 um 08:43 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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