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Mein Arztausweis ist gerade eben vor 3 Jahren abgelaufen. Jetzt bin ich auf den elektronischen Ausweis G0 gestoßen, der bald (im Gesundheitssystem angemessenen Tempo) durch die Version G2 ersetzt werden soll.
Brauche ich als angestellter Arzt in der Niederlassung überhaupt einen elektronischen Ausweis? Reicht es, wenn der Praxisinhaber einen hat? Wie sieht es bei Praxisvertretungen aus, wenn der Inhaber nicht da ist? KV-Dienste? Kann ich erstmal die elektronische Version bestellen, ohne "Abokosten"? Soll ich auf die G2 warten?
Hat jemand den Durchblick?