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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Das beste Mittel, sofern man den Konflikt nicht scheut, ist die Androhung einer Entfristungsklage. Es gibt bereits ein entsprechendes höchstinstanzliches Urteil: Bekommt man die per Weiterbildungsvertrag zugesicherte Weiterbildung nachweislich (!) nicht, z.B. notwendige Rotationen, so ist der Befristungsgrund (Weiterbildung) nichtig, wodurch der befristete Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten wandelt. Die Personalabteilung wird den Chef schon überzeugen. Sollte man aber nur machen, wenn man die Rotationen mitnehmen und dann gehen will.

    Im Grunde ist es so, dass es für jeden WbA von Anfang an einen Weiterbildungsplan inkl. Rotationen geben muss (!); fehlt ein solcher Plan, oder wird er nicht eingehalten, reicht allein dies schon für eine Enrfristung.

    Was die CT-Rotationen betrifft, ist es halt nicht immer möglich, allen Anfängern innerhalb von 2 Jahren ITS und NA zu ermöglichen. Muss man von Anfang an klar absprechen, und ggf. woanders unterschreiben, aber nicht hinterher heulen. Gerade in großen Häusern hat die Chirurgie häufig nur 1 Rotationsstelle auf der sonst anästhesiologisch geführten ITS. Wenn jährlich 2-3 Anfänger kommen (bei einer Mannschaft von 15-20 Assis durchaus üblich), wird es schwierig, wenn man pro Jahr maximal 2 Leute durchschleusen kann.
    Aber was wäre denn da konkret der Vorteil bzw. das Druckmittel?
    Jeder Arbeitgeber kann doch einen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen, i.d.R. mit Fristen um drei Monate.



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  2. #27
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    Es geht um die Befristung des Arbeitsvertrags. Diese wird so gut wie immer mit dem Gesetz zur Befristung der ärztlichen Verträge begründet. Dieses Gesetz regelt mögliche Sachgründe. So gut wie immer wird als Grund die Weiterbildung genannt. Findet diese nicht wie vorgesehen statt, ist der Befristungsgrund unwirksam. Dann greift das o.g. Gesetz nicht, und der Vertrag muss in einen unbefristeten umgewandelt werden.

    Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers bedarf schon deutlich mehr als bloß der Einhaltung der Frist. Es braucht einen Kündigungsgrund. Wenn man den als Arbeitnehmer nicht liefert, ist man mit einem unbefristeten Vertrag nur sehr schwer kündbar. Das wiederum sieht die Perso ganz und gar nicht gern, denn die haben Angst, dass einzelne Assis zu grauen Wölfen werden und mit dem Schieben einer ruhigen Kugel bis zur Rente da bleiben (theoretisch möglich). Ein Altassi, zumal Facharzt, ist aber deutlich teurer als wechselnde Grünschnäbel. Comprende?



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  3. #28
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Es geht um die Befristung des Arbeitsvertrags. Diese wird so gut wie immer mit dem Gesetz zur Befristung der ärztlichen Verträge begründet. Dieses Gesetz regelt mögliche Sachgründe. So gut wie immer wird als Grund die Weiterbildung genannt. Findet diese nicht wie vorgesehen statt, ist der Befristungsgrund unwirksam. Dann greift das o.g. Gesetz nicht, und der Vertrag muss in einen unbefristeten umgewandelt werden.

    Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers bedarf schon deutlich mehr als bloß der Einhaltung der Frist. Es braucht einen Kündigungsgrund. Wenn man den als Arbeitnehmer nicht liefert, ist man mit einem unbefristeten Vertrag nur sehr schwer kündbar. Das wiederum sieht die Perso ganz und gar nicht gern, denn die haben Angst, dass einzelne Assis zu grauen Wölfen werden und mit dem Schieben einer ruhigen Kugel bis zur Rente da bleiben (theoretisch möglich). Ein Altassi, zumal Facharzt, ist aber deutlich teurer als wechselnde Grünschnäbel. Comprende?
    Ah danke. Das war mir gar nicht bewusst, dass ein Kündigungsgrund genannt werden muss.
    Also einfach so einen teuren Facharzt entlassen, um einen billigen Assistenzarzt einzustellen, geht nicht? (Ausser das Krankenhaus kann nachweisen, dass es auf paar Tausend Euro Jahresdifferenz im Bankrott schwebt.)



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  4. #29
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    Das Risiko eines Bankrotts ist das Risiko eines Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers. Zwar kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen; danach darf die Stelle aber nicht neu besetzt werden. Der Facharzt mit einem unbefristeten Vertrag ist sehr schwer loazuwerden.



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  5. #30
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Das beste Mittel, sofern man den Konflikt nicht scheut, ist die Androhung einer Entfristungsklage. Es gibt bereits ein entsprechendes höchstinstanzliches Urteil: Bekommt man die per Weiterbildungsvertrag zugesicherte Weiterbildung nachweislich (!) nicht, z.B. notwendige Rotationen, so ist der Befristungsgrund (Weiterbildung) nichtig, wodurch der befristete Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten wandelt.
    Ich muss widersprechen: In der Praxis wird es so laufen, daß der/die CA sich gegenüber Ärztekammer und Verwaltung dahingehend einläßt, daß er/sie Dir geeeerne die Rotation ermöglichen würde, aber Du wärest unfähig/unreif/zu ungeschickt/fachlich nicht fit (oder anderen x-beliebigen Grund einsetzen). Die Ärztekammer wird sehen, daß aus der betreffenden Abteilung durchaus der eine oder andere zum FA gebracht wurde, also kein akuter Handlungsbedarf, und die tatsächliche Ausbildung kann weder die ÄK oder die Verwaltung beurteilen oder gar reinreden. Im Endeffekt gibt es dann nicht nur keine Rotation, sondern auch eine schriftliche Bescheinigung der persönlichen Unfähigkeit dazu.
    Seen that before....
    Das Ausbildungssystem, das bis auf die abschließende Prüfung alles dem jeweiligen CA überläßt, spielt dem in die Hände. Bei der IHK gibt es nicht nur Zwischenprüfungen, sondern auch zahlreich Kontakte zu anderen, externen Lehrkräften, so daß sich ein Ausbilder wesentlich unangenehmere Fragen gefallen lassen müßte, wieso ein Kandidat trotz fachlich guter Leistungen nicht das Ziel erreicht.
    Es gibt ja auch Krankenhäuser, die mit "verbindlichen Rotationen" und "Facharzt in Mindestzeit" werben. Abgesehen davon, daß sie es nicht sowieso verbindlich zusagen können (wirklich jeden Depp zur FA-Reife bringen?) sind diese Verträge vermutlich das Papier nicht wert und voll mit Wischiwaschi und Ausnahmen wie die MB-Arbeitszeitregelungen.

    Solange das System vorsieht, daß ein wesentlicher Teil der anfallenden Arbeiten von billigen WBA erledigt wird , und ein Klinik-Exit nach dem FA unheimlich attraktiv ist, wird sich gar nichts ändern.

    Selbst zaghafte, gut gemeinte gesetzliche Eingriffe wie z.B. in Thüringen, wo eine verbindliche Mindestanzahl an FA pro KH-Abteilung vorgeschreiben wurde (und was nachhaltig die Verwaltung und die CA motiviert hätte, im Eilverfahren neue FA heranzuziehen) sind ja klammheimlich wieder kassiert worden....
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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