- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Zitat von
John Silver
Das beste Mittel, sofern man den Konflikt nicht scheut, ist die Androhung einer Entfristungsklage. Es gibt bereits ein entsprechendes höchstinstanzliches Urteil: Bekommt man die per Weiterbildungsvertrag zugesicherte Weiterbildung nachweislich (!) nicht, z.B. notwendige Rotationen, so ist der Befristungsgrund (Weiterbildung) nichtig, wodurch der befristete Vertrag sich automatisch in einen unbefristeten wandelt.
Ich muss widersprechen: In der Praxis wird es so laufen, daß der/die CA sich gegenüber Ärztekammer und Verwaltung dahingehend einläßt, daß er/sie Dir geeeerne die Rotation ermöglichen würde, aber Du wärest unfähig/unreif/zu ungeschickt/fachlich nicht fit (oder anderen x-beliebigen Grund einsetzen). Die Ärztekammer wird sehen, daß aus der betreffenden Abteilung durchaus der eine oder andere zum FA gebracht wurde, also kein akuter Handlungsbedarf, und die tatsächliche Ausbildung kann weder die ÄK oder die Verwaltung beurteilen oder gar reinreden. Im Endeffekt gibt es dann nicht nur keine Rotation, sondern auch eine schriftliche Bescheinigung der persönlichen Unfähigkeit dazu.
Seen that before....
Das Ausbildungssystem, das bis auf die abschließende Prüfung alles dem jeweiligen CA überläßt, spielt dem in die Hände. Bei der IHK gibt es nicht nur Zwischenprüfungen, sondern auch zahlreich Kontakte zu anderen, externen Lehrkräften, so daß sich ein Ausbilder wesentlich unangenehmere Fragen gefallen lassen müßte, wieso ein Kandidat trotz fachlich guter Leistungen nicht das Ziel erreicht.
Es gibt ja auch Krankenhäuser, die mit "verbindlichen Rotationen" und "Facharzt in Mindestzeit" werben. Abgesehen davon, daß sie es nicht sowieso verbindlich zusagen können (wirklich jeden Depp zur FA-Reife bringen?) sind diese Verträge vermutlich das Papier nicht wert und voll mit Wischiwaschi und Ausnahmen wie die MB-Arbeitszeitregelungen.
Solange das System vorsieht, daß ein wesentlicher Teil der anfallenden Arbeiten von billigen WBA erledigt wird , und ein Klinik-Exit nach dem FA unheimlich attraktiv ist, wird sich gar nichts ändern.
Selbst zaghafte, gut gemeinte gesetzliche Eingriffe wie z.B. in Thüringen, wo eine verbindliche Mindestanzahl an FA pro KH-Abteilung vorgeschreiben wurde (und was nachhaltig die Verwaltung und die CA motiviert hätte, im Eilverfahren neue FA heranzuziehen) sind ja klammheimlich wieder kassiert worden....
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"