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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    Ich befinde mich in folgender Situation: 12 Monate Radiologie gemacht, dann zu Facharzt Allgemeinmedizin gewechselt 24 Monaten Innere Klinik, 24 Monate Hausarztpraxis niedergelassen aktuell fertig. So nun verbleiben noch 24 Monate (da nach Kind in Teilzeit 50%) für Facharztreife in Bayern wo ich aktuell wohne und arbeite.
    Mit der neuen WBO ist nun Radiologie ein Fach der unmittelbaren Patientenversorgung in beinahe allen Bundesländern ausser Bayern geworden. Sprich überall anders könnte ich mich zum FA anmelden.
    Nun überlege ich in ein anderes Bundesland zu ziehen für die Prüfung. Ich erfülle alle Punkte aus WBO und Logbücher des geplanten Bundeslandes.
    Gibt es jemand in ähnlicher Situation?
    Spricht irgendwas dagegen das zu machen?
    Gibt's irgendwelche Fallstricke?
    Nachfrage bei der Blaek wird die FA Urkunde andrer Bundesländern annerkannt....
    Ich danke euch!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Bevor du umziehst, würde ich in eine Einzelfallprüfung bitten. Oder ist ein Umzug für dich unkompliziert?



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Kann man sich denn aussuchen, ob man nach der alten oder neuen WBO die Prüfung ablegt oder gilt die WBO, mit der man angefangen hat?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Maßgeblich für die ÄK ist außerdem der Ort, wo Du arbeitest und nicht der Wohnort (außer Du planst nach dem Umzug nicht mehr zu arbeiten). Ich hab in meiner ersten FA WB in Nordrhein gewohnt und in Westfalen Lippe den Großteil der Weiterbildung gemacht.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Mülheim an der Schnur
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    Kann man sich denn aussuchen, ob man nach der alten oder neuen WBO die Prüfung ablegt oder gilt die WBO, mit der man angefangen hat?
    In Nordrhein kann man wählen, man muss nur die Weiterbildungsinhalte nach der neuen WBO erfüllt haben.



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