Ich habe gerade die Sache mit einem "Vorabentscheid" in Hessen durch. Bei mir ging es darum, ob ich meine ZB spezielle Intensiv nach alter WBO (5 Monate fehlen) machen kann oder nach neuer WBO (11 Monate fehlen) machen muss. Es lief quasi wie die Anmeldung zur FA-Prüfung, ich musste diesmal aber all meine Zeugnisse in beglaubigten Kopien einreichen, weil ich die Heiligen Hallen der LÄK wegen Corona nicht betreten durfte.
Nun habe ich aber eine Bescheinigung, dass ich nach alter WBO machen kann, die nicht anfechtbar ist.
Wäre das Absolvieren der Intensivzeit nach alter WBO abgelehnt worden, wäre eine Möglichkeit für mich gewesen, in einer nahegelegenen bayerischen Stadt zu arbeiten. Laut BLÄK hätte ich dann aber auch einen Wohnsitz in Bayern benötigt - die Dame am Telefon wuste dies aber nicht zu 100% genau, ich hätte das im Bedarfsfall noch extra klären müssen. Pendeln wäre für mich möglich gewesen, das hätte dann aber meiner Intention im Wege gestanden, in Bayern geprüft zu werden.
Nochmal EDIT: das mit dem Wohnsitz in Bayern hätte für den Fall gegolten, wenn ich meine Stelle in Bayern nach 5-6 Monaten (= Mindestzeit) gekündigt hätte und dann nur noch die Prüfung dort hätte machen wollen. Zum Prüfungszeitpunkt muss man Mitglied der BLÄK sein.