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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
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    Bauschamane
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    Ich könnte langsam echt heulen mit dem Mutterschutz. Es kann doch nicht sein, dass die Frauenärzte so grottig dazu beraten.
    Es ist doch ganz einfach und das kann auch jeder im Muttwrschutzgesetz nachlesen. Gibt sogar auf der Homepage des Familienministeriums eine Arbeitshilfe dazu.

    Bis auf spezielle Fragestellungen sind weder der Frauenarzt noch der Betriebsarzt für das Beschäftigungsverbot zuständig.
    Zuständig ist der ARBEITGEBER!!!! und zwar anhand der Grfährderungsbeurteilung.
    Letztere muss seit Anfang 2018! für jeden! Arbeitsplatz vorhanden und das Ergebnis den Mitarbeitern mitgeteilt sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht.
    Das ermöglicht zB einer Schwangeren zu entscheiden, wann sie die Schwangere meldet. Eben weil sie weiss welche Risiken bestehen. Bei hohem Risiko wird eine Schwangere eher früher melden als bei niedrigerem Risiko.

    Und ja , da hängt deutlich mehr dran als nur Corona.



  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    2.576
    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Über das BV entscheidet aber in dem Fall der Betriebsarzt, der bei uns seit März alle Schwangeren sofort ins BV schickt. Ich glaube nicht, dass das an anderen Kliniken anders gehandhabt wird. Als Schwangere solltest Du in einer Pandemie nicht in der Patientenversorgung eingesetzt werden. Punkt.
    Dienste darfst Du schwanger sowieso nicht machen. Ich bleibe dabei: Auch in den drei Monaten, die Du noch bräuchtest für die Anrechnung, kann viel passieren. Was mit mit Blutabnahmen, Zugängen etc?
    Bei uns arbeiten schwangere Ärztinnen (Pflege geht ins BV) weiter, in der Ambulanz muss Patienten vorher Temperatur gemessen werden, stationäre Patienten sind alle abgestrichen.



  3. #13
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich könnte langsam echt heulen mit dem Mutterschutz. Es kann doch nicht sein, dass die Frauenärzte so grottig dazu beraten.
    Es ist doch ganz einfach und das kann auch jeder im Muttwrschutzgesetz nachlesen. Gibt sogar auf der Homepage des Familienministeriums eine Arbeitshilfe dazu.

    Bis auf spezielle Fragestellungen sind weder der Frauenarzt noch der Betriebsarzt für das Beschäftigungsverbot zuständig.
    Zuständig ist der ARBEITGEBER!!!! und zwar anhand der Grfährderungsbeurteilung.
    Letztere muss seit Anfang 2018! für jeden! Arbeitsplatz vorhanden und das Ergebnis den Mitarbeitern mitgeteilt sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht.
    Das ermöglicht zB einer Schwangeren zu entscheiden, wann sie die Schwangere meldet. Eben weil sie weiss welche Risiken bestehen. Bei hohem Risiko wird eine Schwangere eher früher melden als bei niedrigerem Risiko.

    Und ja , da hängt deutlich mehr dran als nur Corona.
    Kann man sowas dann nicht über den Betriebsrat anfordern? Also quasi anonym ohne persönlich in der Personalabteilung anzuklopfen?



  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Eigentlich muss sowas vorhanden sein. Der Arbeitgeber müsste euch per Mail, schriftlich oder meinetwegen übers Klinikportal darüber informieren. Sollte er das nicht tun, kann man jederzeit nachfragen. Gilt ja nicht nur für Schwangere sondern durchaus auch für andere Dinge (Bildschirmarbeit, Büroausstattung etc.). Bei uns kommen regelmäßig E-Mails mit Änderungen bei den Gefährdungsbeurteilungen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Tatsächlich habe ich bislang gar keine Infos zum Arbeitsschutz erhalten und wusste bis Anfang der Woche noch nicht einmal, wer der zuständige Betriebsarzt ist. Montag hatte ich nachgefragt und habe auch für nächsten Freitag einen Termin erhalten.

    Bzgl. Mitteilung der Schwangerschaft bin ich aber noch ein wenig zwiegespalten. Eine gute Bekannte hatte einen Abort und für sie war es unglaublich schwierig, als dann andauernd Kommentare kamen: "Na man sieht ja noch immer nichts, wie weit bist du nochmal." etc. Einerseits habt ihr sicher recht, dass Zugang legen, Blutabnehmen und Co. sicher Risiken bürgen kann und keine Kollegin für mich (ohne Bekanntgabe der Schwangerschaft und Intervention des Oberarztes) etwas übernehmen wird. Aber ich habe echt Angst, dass in dem recht frühen Stadium der Schwangerschaft doch etwas passieren könnte und ich dann erst recht sehr unangenehme Reaktionen von den Kolleginnen befürchten muss. Daher würde ich tatsächlich das Gespräch mit dem Betriebsarzt abwarten wollen, bevor ich etwas offiziell an meinen Vorgesetzten melden mag.



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