Meines Wissens haftet nur der Auftraggeber. Auch wenn in meinem BDZ Vertrag mit der KV versucht wird die Verantwortung auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Lt Steuerberater und Anwalt (nur indirekt) ist dieser Passus aber unwirksam.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Also ich hab nach Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung jetzt, wie erwartet das Schreiben der Rentenversicherung erhalten das die Tätigkeit geprüft werden soll. Wenig überraschend, aber meine Frage ist nun ob mir das irgendwie zum Nachteil werden kann?
Sollte die RV nach Prüfung feststellen das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt muss mein Arbeitgeber die Beiträge nachzahlen richtig ?
Meines Wissens haftet nur der Auftraggeber. Auch wenn in meinem BDZ Vertrag mit der KV versucht wird die Verantwortung auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Lt Steuerberater und Anwalt (nur indirekt) ist dieser Passus aber unwirksam.
Das wichtige ist, dass du den Befreiungsantrag gestellt hast. Wenn du das gemacht hast, bist du erstmal "safe", bist aber sehr wahrscheinlich deinen Job los.
Und wichtig- du musst zusehen, dass du irgendwann deinen Befreiungsbescheid bekommst- den gibt es nämlich erst, wenn das Clearingverfahren durch ist. Aber glaub mal nicht, dass die Clearingstelle automatisch die Befreiungsstelle informiert, dass das Verfahren abgeschlossen ist.
Derweil kann es Rückfragen vom Versorgungswerk geben, weil der Befreiungsbescheid nicht da ist.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Wie muss man sich das dann am Ende vorstellen - das eine Amt (DRV) verklagt das andere (Gesundheitsamt)?
Verklagen eher nicht. Es gibt dann halt nen Bescheid und die Stadt oder der Landkreis wo das Gesundheitsamt zu gehört, wird aufgefordert bitte- danke die Sozialabgaben und die Rentenzahlungen nachzuzahlen plus noch den Strafzuschlag.
Klagen würde dann eher die Stadt/der Landkreis.
Und ja, das geht Behörde gegen Behörde.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3