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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo an alle,

    ich habe eine, sicher etwas blöde, Frage. Aber ich bin etwas unsicher wie ich verfahren soll. Ich habe mich sehr breit beworben und zwei Zusagen für eine Stelle als Assistenzarzt erhalten. Die eine Zusage kam bereits Ende August, die Zweite jetzt. Ich habe die erste Stelle per Email zugesagt und möchte eigentlich jetzt aber lieber die Zweite annehmen (die ich auch zugesagt habe).
    Jetzt habe ich gehört, dass manche Kliniken wohl einen eine Strafgebühr bezahlen lassen, wenn man zugesagte Stellen dann doch ablehnt. Stimmt das? Bin ich ohne Vertrag nicht frei? Auch wenn ich per Email zugesagt habe? Die Stelle, die ich ablehne, wäre ab Dezember, also hätten sie ja trotzdem noch Zeit jemanden zu finden.



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Auf welcher Grundlage sollte man dir denn eine Strafzahlung aufbrummen? Kein Vertrag, keine Pflichten. Machen die Kliniken umgekehrt ja durchaus genauso...
    Sag die Stelle ab und gut.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Spriggan
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    Hi, ich kenne diese Situation.
    Ich habe dann einfach eine zweite Email mit ehrlicher Erklärung geschickt und gut war es.
    Solltest du den Vertrag schon unterschrieben haben gilt hier die Kündigungsfrist. Nur wenn du erst im Dezember Anfängst sollten die zwei oder vier Wochen kein Problem sein bis dahin. Sollte sich das jedoch sonst mit deinem Anfangsdatum überschneiden, könnte der Arbeitgeber verlangen das du die restlichen Tage arbeitest. Ob das wirklich vorkommt weis ich aber nicht. Von so einer Strafgebühr habe ich noch nie gehört. Klingt ja schlimm, sowas müsste Ausdrücklich in einem Vertrag stehen den du schon unterschrieben hättest. Sonst müssten sie ja auch das Geld erstmal von dir Eintreiben ;)! Also keine Sorge!



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich denke die Strafgebühr bezieht sich auf die Zeit nach Vertragsschluss, wenn du nicht antrittst oder Ähnliches. Wo soll denn diese Strafgebühr stehen, wenn es keinen Vertrag gibt?
    Zwei Monate vorher ohne Vertrag, würde ich einfach per Email ehrlich absagen und gut ist. Das passiert ja sehr oft.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe noch keinen Vertrag unterschrieben. Werde also eurem Rat folgen und einfach absagen.

    Mein Vertrag für die Stelle, die ich haben möchte, ist jetzt auch befristet bis Ende April nächstes Jahr, obwohl man mal meinte die Rotation sind 1,5 Jahre. Ist das üblich und normal? Wird das dann verlängert und ist die Probezeit?
    Sorry, für die blöden Fragen. Ich fühle mich etwas verloren im Moment mit meiner ersten Stelle -.-



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