Möglicherweise läuft das. Trotzdem wirst du Kritik hier im Forum leider ertragen müssen und sie wird sich mit Nuancen wiederholen.
Es wäre ja schon ein Anfang, wenn bestehende Regeln der Weiterbildung eingehalten würden seitens der Weiterbilder und bestehende Gesetze bzgl. Arbeitszeiten eingehalten werden. Leider kennen viele Leute diese Gesetze bzw. Regeln nicht. Niemand interessiert sich dafür. Da sind die Nicht-Muttersprachler aus dem Ausland natürlich herzlich willkommen in den Kliniken und auch genau das, was sie wollen und verdienen. Die kennen die Gesetz zu 100% nicht, die nehmen Kosten&Zeit in Kauf um in DE anzufangen (übrigens ist es deutlicher einfacher hier anzufangen als in anderen EU Staaten). Sie sind zum Erfolg verdammt und werden sich fast alles gefallen lassen.
Habe eine Kollegin beim Gesundheitsamt, die von der Klinik gewechselt ist (mit 3 Kindern). Ja das Gehalt ist nicht so toll, aber wechseln möchte sie nicht mehr und gejammert über das Gehalt wie über die Zustände in der Klinik (hier geht es nicht um schlechte Bezahlung, sondern Arbeitsbedingungen) tut sie nicht.
Da spricht der Chirurg, aber im Grunde hast du Recht. Anfaenger reagiert einfach über. Einfach alles sacken lassen, von den Bauchschmerzen erholen zu Hause (!!!). Bei so Kleinigkeiten muss man auch nicht zum Arzt: https://www.au-schein.de/
Nein er sollte unbedingt ein Weiterbildungszeugnis sich ausstellen lassen. Dann werden die Zeiten bei Allgemeinmedizin angerechnet (immerhin 3 Monate). Die Ärztekammer betreibt ja den Unsinn mit der unstrukturierten Weiterbilderung mit fragwürdigen Weiterbildern, dann muss man einschalten, wenn die Weiterbilder nicht mal Zeugnisse ausstellen.
Also Merke
a) Weiterbildungszeugnis verlangen am besten mit Frist von 4 Wochen oder nach einiger Zeit eine FRist setzen, bei fehlender Antwort: Ärztekammer informieren, dann geht das ganz schnell plötzlich
b) Das Arbeitszeugnis ist schlechter als Note 3, es ist nicht wohlwollend oder es fehlen Teile des Arbeitszeugnis oder es gibt Rechtschreibfehler?
Sofort reklamieren, bei fehlender Antwort des Weiterbilders: Ärztekammer informieren und Personalverwaltung des Krankenhauses.
Hier mal ein Aufbau eines Arbeitszeugnis: https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI1326621.html
Das Arbeitszeugnis muss datiert sein mit dem letzten Arbeitstag.
Für den unrealistischen Fall, dass der Weiterbilder das Zeugnis trotz Anfrage bei der Personalverwaltung und trotz Anfrage bei der ÄK nicht abändern möchte (Note, Aufbau, Fehler) kann man einen Rechtsanwalt einschalten (kostet leider , außer man hat eine Rechtsschutzversicherung).
Arbeitgeber werden keinen Rechtsstreit wegen eines Arbeitszeugnis eingehen wollen, das Gericht wird auf eine außergerichtliche Einigung drängen. Der Richter wird dann sagen: Hören sie, das waren drei Monate, Note 3, korrekter Aufbau mit durchschnittlicher Bewertung (nicht Note 4). Er habe auch wichtigeres zu tun. (hat er!)
Die Ärztekammer weiß natürlich, dass ihre "Weiterbilder" nicht alle gerade erste Sahne sind (siehe Text "wieder ein Bespiel" ) , hier was die Aekno schreibt.
https://www.aekno.de/aerzte/weiterbi...arztstelle#_01
Jeder Chefarzt, der über eine Weiterbildungsbefugnis verfügt, ist verpflichtet, Ihnen zeitnah ein Weiterbildungszeugnis auszustellen. Kommt der Chef dieser Verpflichtung nicht von selbst nach, sollten Sie schriftlich mit Fristsetzung (4 Wochen) ein Zeugnis einfordern. Um Missverständnisse zu vermeiden, lassen Sie sich den Empfang des Schreibens vom Chefsekretariat bestätigen oder senden das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein. Erfolgt keine Reaktion, schalten Sie die Ärztekammer ein. Diese wird dann weitere Schritte einleiten und Ihnen zu einem Zeugnis verhelfen.
Wieder ein Beispiel:
Drei Ärzte in Weiterbildung haben ihre erste Stelle angetreten. Nach drei Monaten scheidet der Chef plötzlich und unerwartet aus, um eine neue Stelle als Leitender Arzt in einem anderen Bundesland anzunehmen. Trotz mehrmaliger schriftlicher und mündlicher Aufforderung stellte der Chefarzt die Zeugnisse nicht aus. Die Ärzte hielten Rücksprache mit der Ärztekammer und schickten ein Einschreiben mit Rückschein an den Chefarzt. Nach weiteren drei Wochen Wartezeit stellten die Ärzte in Weiterbildung den gesamten Schriftverkehr der Ärztekammer zur Verfügung. Diese hat sich mit dem ehemaligen Chefarzt in Verbindung gesetzt und ihn über mögliche Konsequenzen (z. B. Entzug der Befugnis) informiert. Innerhalb von vier Wochen waren die Zeugnisse in den Briefkästen der Ärzte.