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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke für eure Rückmeldungen bis hier hin! Ich war einfach mal so optimistisch, von einer normalen Schwangerschaft auszugehen und zu unterstellen, dass es mir gut gehen wird. Ich wüsste nicht, dass die Gefährungsbeurteilung bei uns irgendwo aushängen würde und erfragen traue ich mich nicht, weil ich noch in der Probezeit bin und Angst vor einer Kündigung habe. Meine Innere-Abteilung ist eine kleine Basis-Innere ohne besondere fachliche Schwerpunkte (nicht invasive Kardiologie, Endoskopie, ab und zu auch mal ne LuFu, kaum jemals Bronchos). Wir haben daher keine Onko/Rheuma/Nephro/... Infektiöse Patienten oder Corona-Verdachtsfälle werden sehr großzügig sofort isoliert. Da würde ich schwanger natürlich nicht eingesetzt werden müssen.
    Und ja, einen ausreichenden Hepatitistiter habe ich natürlich



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  2. #7
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    Das Ergebnis der GB hätte dir direkt nach Dienstantritt bzw. im Rahmen des Einstellungs- Unterweisungs- Marathons eröffnet werden müssen.

    Die maßgeblichen Titer hängen vom behandelten Patientengut ab. Auf einer normalen Inneren braucht man keine speziellen Titer, auf einer Kinderstation oder Infektionsstation ist das anders.
    Der Hepatitistiter ist für eine Schwangerschaft relativ uninteressant- die Tätigkeiten, bei der eine Infektionsgefahr mit Hepatitis besteht, sind für Schwangere eh tabu.

    Um einen Überblick zu bekommen, kannst du mal auf er Homepage deiner Gewerbeaufsicht schauen, ob es Veröffentlichungen zum Thema "Schwangerschaft und Gesundheitswesen" gibt. ansonsten kannst du auch deinen Betriebsarzt fragen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
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    War denn in deiner Abteilung schonmal jemand schwanger? Vielleicht ist gerade jemand in Elternzeit? Dann könntest du ja auch diskrete Fragen stellen entweder direkt bei der Person (ggf. steht sie noch auf einer Telefonliste oder sowas) oder bei Kollegen wie das so war.

    Natürlich sind die offiziellen Regeln auch wichtig, weil, wenn es bei anderen nicht so lief wie man es gerne für sich selbst hätte, dann kann man hier herausfinden wie man es ggf. anders regeln kann. Und offizielle Dokumente sind auch noch etwas diskreter einzusehen.

    Ich bin in der Pädiatrie und da haben die allermeisten schwangeren Kolleginnen die ich erlebt habe (in 2 Häusern) auch in der Patientenversorgung weitergearbeitet. Meist so neonatologischer Bereich ohne ansteckendes. Da müssen dann halt Kollegen mal aushelfen, gerade jetzt bei Corona (der Säugling mit Pyelonephritis hat noch keinen negativen Abstrich...) aber es geht.

    Allerdings stimmt auch der Kommentar weiter oben, unabhängig davon was du planst kann es dir in der SS auch schlecht gehen... Aber das kann man auch individuell regeln. Bei heftiger Übelkeit zu Beginn kannst du wenns besser ist auch nochmal wiederkommen etc... Aber manchmal gehts eben doch nicht mit arbeiten.



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  4. #9
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    Also entweder ist die Internetseite von der Gewerbeaufsicht NRW total unübersichtlich (MAGS?), oder ich bin auf das Falsche gestoßen. Hast du einen Link zu den relevanten Infos, WackenDoc?
    Ja, in der Abteilung waren schon Leute schwanger, aber die Kinder sind mittlerweile schon etwas älter und die Mütter arbeiten eig. alle in Teilzeit jetzt. Und zwischenzeitlich hat sich wohl auch das Dienstsystem geändert. Habe die Vermutung, dass nach der neuen Form der Arbeitsorganisation in der Abteilung noch keiner schwanger war... Habe auch schon das ganze Intranet abgesucht, ob ich da an ein paar Infos komme (z.B. eine Gefährungsbeurteilung), bin aber nicht fündig geworden. Und nein, das Ergebnis der Gefährungsbeurteilung ist mir natürlich auch nicht nach Dienstantritt eröffnet worden Hatte auch nur einen sehr dürftigen Einstellungstermin beim Betriebsarzt. Ein paar Fragen, keine Untersuchung, keine Erhebung von Vitalwerten, auch keine Blutentnahme. Weiß aber auch streng genommen nicht, ob das vielleicht so in Ordnung ist? Habe halt bei Vor-Arbeitgebern da immer mehr Diagnostik bekommen (Blutdruck, Labor, Urinuntersuchung, auf Wunsch Titerbestimmungen, Grippeimpfung). Muss der Betriebsarzt eigentlich für Gesundheitspersonal eine Grippeimpfung anbieten?
    Hat hier irgendjemand schonmal eine Gefährungsbeurteilung für eine Basis-Innere zu Gesicht bekommen, die er mir mal als Beispiel zukommen lassen würde? (Gerne auch per PN).



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  5. #10
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    Die Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt hat mit der Unterrichtung zur GB nichts zu tun (schade, dass man DAS unseren Studenten nicht beibringt und statt dessen im Examen immer irgendwelchen abstrusen Kram abfragt)
    Die Frage ist auch WAS für ein Termin beim BA das überhaupt war? Vorsorge nach ArbMedVV oder Eignung im Rahmen der Einstellung.
    Der Betriebsarzt muss es nicht anbieten, viele machen es aber. Wir machen es in unserem Zentrum überhaupt nicht, weil wir das einfach nicht leisten können. Wir klären nur über die Empfehlung auf und verweisen an den Hausarzt. Unser Nachbarzentrum führt die Impfung für bestimmte Firmen durch.


    In NRW ist offenbar die Besonderheit, dass die Infos auf den Homepages der jeweiligen Bezirksregierung zu finden sind.
    https://www.bezreg-muenster.de/zentr...eurteilung.pdf
    Das ist mal ein Beispiel.

    https://www.gewerbeaufsicht.niedersa...utz-52138.html
    Schau mal hier bei den Nachbarn

    Ansonsten hat das Bundesfamilienministerium diese Broschüre, die schonmal das wichtigste erklärt:
    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service...erschutz/73756
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