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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von KAMJO Beitrag anzeigen
    Ich wurde dieses Semester in Lübeck aufgenommen, da ich schwerbehindert bin. Genau wie eine andere Person. Rate, wer noch aufgenommen wurde: 3 Kläger, einer mit einer 3,2 im Abi. Der Mann im Dekanat war selbst so genervt davon, da er deshalb schwerbehinderten Menschen eine Absage schicken musste. Und das nennst du fair?
    Und der Kläger mit 3,2 hat den Platz nicht verdient? Obwohl er doch (relativ) objektiv im Recht ist, sonst wäre die Klage ja abgewiesen oder anders entschieden worden. Ich wäre da sehr vorsichtig mit irgendwelchen Behauptungen und Anschuldigungen.



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von KAMJO
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    Ich sage nur, dass ich es wirklich eine riesengroße Sauerei finde, dass Kläger auf richterlichen Beschluss vor dem Auffüllen mit "normalen" Studenten (wie Schwerbehinderten) aufgenommen werden. Das ist doch nicht richtig.



  3. #8
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    Zitat Zitat von KAMJO Beitrag anzeigen
    Ich sage nur, dass ich es wirklich eine riesengroße Sauerei finde, dass Kläger auf richterlichen Beschluss vor dem Auffüllen mit "normalen" Studenten (wie Schwerbehinderten) aufgenommen werden. Das ist doch nicht richtig.
    Also ich als „normaler“ Student, mit Wartesemestern, bin da keinem böse. Einer meiner besten Freunde aus dem Studium hat sich eingeklagt. Ist ein super netter Typ, der sogar sozial verträglich ist. Das die studienplätze durch richterlichen Beschluss an diese Leute gehen, ist doch nicht das Problem der Kläger. Dann muss die Uni halt die tatsächlich bestehenden Plätze auch richtig verteilen und nicht unbesetzt lassen. Du polemisierst, moralisierst und willst auch geltendes Recht nicht anerkennen. Das finde ich eher traurig.



  4. #9
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    Ich stimme den anderen zu, KAMJO. Wenn die Universität/das Dekanat die Plätze von vornherein korrekt berechnet hätten, wären prozentual auch mehr Plätze an Sonderfälle, wie Bewerbern mit Schwebehinderung, zu vergeben. Da das aber nicht erfolgt ist, und neue Plätze eben durch die Kläger aufgezeigt wurden, finde ich es eigentlich sogar nur fair, diesen dann auch einen Studienplatz zu geben. Denn ohne die Klage wären die Studienplätze nicht besetzt worden, weil es sie ja auch gar nicht gegeben hat. Weder Kläger, noch Sonderfälle, noch sonst irgendjemand könnte dann studieren. Dann doch lieber die Bewerber, die die neuen Plätze geschaffen haben, denkst du nicht?



  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von KAMJO
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    Nein, das finde ich nicht. Aber ich finde eine Diskussion auch nicht wirklich sinnvoll. Von daher zitiere ich nun Klopfer: wenn man nichts Nettes zu sagen hat, sagt man besser gar nichts.



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