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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    23.08.2016
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    Na dann kann man die bestimmt anfechten.



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Es steht dort allerdings nur, dass der Arzt unterschreibt und sonst nichts weiter dazu dokumentiert und auch die Patientin unterschreibt nicht... Müsste sie nicht auch unterschreiben?



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  3. #8
    Unretered123456
    Guest
    Die Frage würde ich anfechten. In einer alten impp frage ist die richtige Antwort auf eine ähnliche Frage: gemäß selbstbestimmungsrecht oder so ist der Verzicht auf eine Aufklärung möglich. Demzufolge wäre eine Aufklärung ja nicht eine notwendige Voraussetzung für eine op. Der Patient hat nur das Recht darauf. Da steht nämlich nicht, dass eine Einwilligung in die op die notwendige Voraussetzung ist! Was meint ihr?



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  4. #9
    Unregistriert
    Guest
    Vor allem ist eine Aufklärung keine zwingende Voraussetzung für die Einwilligung der Patientin in diese Maßnahme. Die Patientin kann ebenso ohne Aufklärung in die Op einwilligen, wenn sie keine Aufklärung möchte. Von dem Her finde ich auch D nicht so ganz astrein.



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  5. #10
    Unregistriert
    Guest

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    Zitat Zitat von Unretered123456 Beitrag anzeigen
    Die Frage würde ich anfechten. In einer alten impp frage ist die richtige Antwort auf eine ähnliche Frage: gemäß selbstbestimmungsrecht oder so ist der Verzicht auf eine Aufklärung möglich. Demzufolge wäre eine Aufklärung ja nicht eine notwendige Voraussetzung für eine op. Der Patient hat nur das Recht darauf. Da steht nämlich nicht, dass eine Einwilligung in die op die notwendige Voraussetzung ist! Was meint ihr?
    Exakt so sehe ich das auch



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