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  1. #11
    Unregistriert
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Kann es sein, dass auch die Patientin unterschreiben muss, dass sie keine Aufklärung wünscht? So aus Sicherheitsgründen? War mein Gedanke währenddessen...
    so weit ich weiß hatte sie das. stand da nicht sie bringt den unterschriebenen Bogen mit? Die Frage ist mMn definitiv falsch, die Aufklärung ist keine Voraussetzung für die OP. Das stimmt einfach nicht. Das Angebot sie aufzuklären, klar, aber wenn sie das nicht will...?!



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  2. #12
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    Es geht hier denke ich um die ausführliche (!) Aufklärung. Aber aufgeklärt werden muss sie trotzdem.

    Eine Einwilligung ist für eine OP Vorraussetzungen. Kann die Patientin nicht selber einwilligen, muss es ein stellvertretender tun (Betreuer) oder es liegt eine mutmaßliche Einwilligung vor. Nur so ist ein Eingriff keine strafbare Körperverletzung.
    Korrigiert mich, wenn ich mich irre.



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  3. #13
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    Ich frag mal die Medizinjuristin des Vertrauens,.....hab ein abgeschlossenes Jura Studium und B gekreuzt, war aber nicht mein Schwerpunkt.... wundert mich aber sehr.



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