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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Eigentlich steht sehr deutlich da: ""Sie halten die Indikation für nicht gegeben."

    Also nicht "zweifelhaft", "relativ" oder so. Dazu kommt der Status als WBA und der zweite Satz der (ich finde falschen) Antwortmöglichkeit: "Wenn sie trotzdem operiert werden möchte, ist das ihre Entscheidung, und die Op findet wie geplant statt."



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  2. #17
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Da die OP-Indikation sowieso ausschließlich vom Facharzt gestellt wird, kann der WBA anzweifeln solange er will.
    Wenn der FA die Indikation gesehen hat und die Dame die OP wünscht, dann wird sie operiert. Ist ersteres nicht der Fall, dann nicht. Der WBA sagt dazu eigentlich mal gar nichts.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #18
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    Guest
    Genau, und deshalb holt er den OA dazu.

    "Ist übrigens in meinem Fach gar nicht so selten, dass der Patient mitbestimmt. Denn nur, weil ich eine Katarakt sehe, muss die ja nicht sofort operiert werden. Also bespricht man mit dem Patienten, dass man auch noch abwarten (ggf die Brille nochmal anpassen) könnte. Manche nehmen das gerne an. Andere sind so genervt vom schlechteren Sehen, dass sie die OP gerne zeitnah haben wollen. Auch eine relative OP-Indikation bei der niemand auf die Idee käme, den Wunsch und Leidensdruck des Patienten in Frage zu stellen. "

    Ist hier ja andersherum. Patientin mit grenzwertigem Katarakt, bisher kaum aufgeklärt. Untersuchender Assistent bekommt Zweifel und sieht die Indikation nicht. Ich hoffe doch, dass dann ein FA dazu geholt werden würde und nicht die Oma und der Assi die Frage unter sich ausknobeln.



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  4. #19
    Unregistriert
    Guest
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Da die OP-Indikation sowieso ausschließlich vom Facharzt gestellt wird, kann der WBA anzweifeln solange er will.
    Wenn der FA die Indikation gesehen hat und die Dame die OP wünscht, dann wird sie operiert. Ist ersteres nicht der Fall, dann nicht. Der WBA sagt dazu eigentlich mal gar nichts.
    Selbstverständlich hat der WBA was dazu zu sagen.
    "Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können." (Musterberufsordnung §2 Abs. 1)

    Eine alternative Antwortmöglichkeit lautete ja, den Oberarzt zu rufen und nochmal gemeinsam mit ihm zu untersuchen. Anschließend stellt er die Indikation [und erklärt mir im besten Fall noch warum ich falsch liege/kommt seinem Weiterbildungsauftrag nach].
    An einer Behandlung mitzuwirken, die ich nicht für indiziert halte [selbst wenn das nur daran liegt, dass mir die Expertise fehlt] und mit gravierenden Konsequenzen für meine Patientin einhergehen kann, ist aus meiner Sicht unethisch.



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  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Den Oberarzt/Facharzt zu rufen ist bei OP-Indikationen die einzig gute Entscheidung. Denn die OP-Indikation kann der WBA nicht stellen. Und wird er auch nicht. Genauso wenig wird er eine OP kippen, weil er glaubt, sie sei nicht indiziert.
    Und ihr werdet als WBA öfter mal in die Verlegenheit kommen, an einer Behandlung mitzuwirken, die ihr für fraglich indiziert haltet. Vielleicht, weil ihr es besser wisst. Vielleicht, weil ihr keine Ahnung habt. Auch da muss und sollte man das Gespräch suchen. Denn das ist Teil der Weiterbildung.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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