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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Der Dozent gibt hier B als richtig an, ich denke aber D ist richtig.

    Amboss zählt serologische Untersuchungen auf, die bei JEDER Schwangeren durchzuführen sind. Dazu zählt auch der Rötelnantikörpersuchtest. Alles andere wäre auch fahrlässig, muss man doch mit Impfversagern rechnen.



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  2. #2
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    Man kann das schon versuchen, würde mir auch entgegen kommen. In den Leitlinien steht es aber leider anders. Bei vollständigem Impfschutz kann von einer Immunität ausgegangen werden, die Bestimmung des Titers wird dann nicht mehr empfohlen.



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  3. #3
    Studmedi
    Guest
    Dachte ich auch, habe deswegen auch D gekreuzt...Wenn man beim Rki schaut steht da, dass man keine Titerkontrolle machen soll wenn 2 dokumentierte Impfungen da sind...so ein Mist...und viele Ärzte machen auch den Titer immernoch! Klarer Fall von „verarscht“ von Amboss Bzw falsch verstanden...in Arztmodus steht dann auch das dass 2 Impfungen reichen. Macht ja auch Sinn aber fies wenn man es einfach falsch gelernt und gesehen hat (habe noch nie einen Mutterpass ohne Röteln Titer gesehen...)



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  4. #4
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    ja habe ich mir auch gedacht. Am besten Beschwerde einreichen, das kann es ja potenziell nur verbessern..



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  5. #5
    Unregistriert
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    Eigentlich schon. Aber RKI sagt Titerkontrollen sind nur bei bei Schwangeren ohne entsprechende Nachweise einer bestehenden Immunität (Ungeimpfte oder einmalig Geimpfte oder Impfanamnese unbekannt) sinnvoll. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Im...gen/FAQ10.html



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