Anscheinend werden die nach uns Leitlinien pauken müssen, um durch das Examen zu kommen. Das ist doch krasser Mist...
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Anscheinend werden die nach uns Leitlinien pauken müssen, um durch das Examen zu kommen. Das ist doch krasser Mist...
Der richtige Antwortsatz wurde ja sehr allgemein formuliert und bezieht sich m.E. in seiner Allgemeingültigkeit daher nicht explizit auf den Patienten, sondern darauf, dass ein Hausarzt zur Leichenschau bzw. Feststellung der Todesart und -ursache beitragen kann und darf. Das ist für jeden Arzt, der einen "fremden" Patienten begutachten muss hilfreich und im Sinne der PatientInnen.
Was die Schweigepflicht angeht:
"Wenn mehrere Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig oder nacheinander dieselbe Patientin oder denselben Patienten untersuchen oder behandeln, so sind sie untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis der Patientin oder des Patienten vorliegt oder anzunehmen ist." (paragraph 9, Absatz 5, Musterberufsordnung). Erstreckt sich m.E. auch über den Tod hinaus, siehe Absatz 1.
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Der Hausarzt hat mit seinen Informationen ja schon dadurch geholfen, wenn der Patient seinen Mediplan vom Hausarzt ausgedruckt bekommen und am Vortag mit in die Klinik genommen hat.