Das Problem hierbei liegt schlicht darin, dass ganz am Anfang des Aufgabenheftes jeden Tag steht: "Soweit nicht besondere Bedingungen genannt sind, bezieht sich der in einer Aufgabe angesprochene Sachverhalt auf den medizinischen oder wissenschaftlichen Regelfall sowie auf die Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland".
Es mag ja sein, dass im amerikanischen Raum (wo die meisten Leute privat versichert sind oder gar nicht) das PET-CT auch zur Diagnostik beim Multiplen Myelom genutzt wird. Das gilt dann aber nicht notwendigerweise auch in Deutschland (wo meines Wissens nach ein PET-CT bis auf ganz wenige Ausnahmen auch keine GKV-Leistung ist und schon allein deswegen nicht der Regelfall sein kann). Die Frage versuchen anzufechten ist daher sicherlich nicht verkehrt, wird aber vermutlich nicht durchgehen.