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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Unregistriert
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    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ich hab letztendlich auch das relative Risiko im Vergleich mit gleichaltriger Bevölkerung genommen, weil: Laut der Fragenformulierung war nicht klar, ob es darum geht, dem Patienten den Unterschied darzustellen oder ob es um die Entscheidungshilfe für den Arzt geht. Das absolute Risiko des Patienten ist auf jeden Fall wichtig, allerdings bringt es doch auch nichts, wenn ich dem Pat sage "Sie haben ein Schlaganfallrisiko von 20%, durch die OAK können sie das Risiko auf 10% reduzieren", man braucht doch immer eine Vergleichszahl: zb. "in ihrer Altersgruppe beträgt das Risiko normalerweise 10%, sie haben wegen des VHF ein 20%iges Risiko; durch die OAK können Sie dieses Risiko auf 10% senken"

    Mal so als Beispiel. Hab auch lange zwischen beiden Antworten geschwankt, aber m.E. lässt sich mit der relativen Risikoreduktion nur was anfangen, wenn man weiß auf welche Zahlen sich das bezieht.
    Von was du da sprichst ist aber absolute Risikoreduktion! Das wäre natürlich das Beste, stand aber mMn nicht zur Auswahl. Relative Risikoreduktion wäre dem Pat. zu sagen: "Dieser Blutverdünner senkt ihr Risiko einen Schlaganfall zu erleiden um 50%" Das hört sich zwar gut an, ist aber wenig informativ, weil der Pat. ja gar nicht weiß, wass sein Basisrisiko ist.



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  2. #7
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    Ich glaube hier steckt der Teufel wie so oft im Detail... In der Frage steht ja "Für die individuelle Patientenentscheidung für oder gegen eine Antikoagulation ist die relative Risikoreduktion allein unzureichend". Dementsprechend setzen das IMPP diese als gewissermaßen gegeben aus. Sagen wir (als Beispiel mal), die wäre 5%. Dann ist es für den Patienten ja sehr wichtig zu wissen, ob er sein Risiko von 7% in den nächsten 10 Jahren auf 2% senken kann oder von 90% auf 85% (überspitzt dargestellt). Weniger wichtig ist es, wie das im Allgemeinen wäre (Vergleichsgruppe). Dementsprechend möchte das IMPP vermutlich A als richtige Antwort haben.



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Ja aber es ist doch gar nicht die absolute Risikoreduktion als Antwort gegeben sondern nur „das absolute Risiko“
    Und naja wenn man mir sagt normal ist das Risiko bei 3% in meiner Altersklasse aber bei mir wegen der RF 3 mal höher also 3-Faches relative Risiko ist das schon ein Punkt wo ich sage: ja da macht es Sinn mich besonders zu „schützen“ mit der Antikoagulation.



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  4. #9
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    Das denke ich auch! Wenn der Patient bspw. das Risiko durch Antikoagulation um 5% senken kann, ist das doch nur aussagekräftig, wenn man weiß, wie viel das denn ausmacht. Relative Risikoreduktion war gegeben: Formel relative Risikoreduktion = 1-RR, das bedeutet doch im Umkehrschluss, dass ich mit der Zahl nur was anfangen kann, wenn ich weiß wieviel höher sein Risiko im Vergleich zur Normalbevölkerung ist (-> Relative Risiko = Absolutes Risiko für den Pat mit VHF einen Schlaganfall zu erleiden (AR1)/Absolutes Risiko für Gesund einen Schlaganfall zu erleiden (AR2))



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