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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Unregistriert
    Guest

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    Müsste nicht KHK als Berufskrankheit bei Pflegekräften anerkannt werden? BK X010 ist laut berufskrankheiten.de die "Koronare Herzkrankheit durch (Nacht-)Schichtarbeit". Dann müsste das für Pflegekräfte doch auch gelten



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Es gibt keine BK X010.

    Das hier sind die EINZIGEN!!! Berufskrankheiten: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rech...kblaetter.html

    Eine Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" für KHK für Pflegekräfte ist mir nicht bekannt.

    Eine BK ist nur eine BK wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht. Eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufskrankheit (auch für die "wie-BK"- Regelung) ist die Verdoppelung des Risikos gegenüber der Normalbevölkerung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.30.09.2019



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.30.09.2019
    Hier gehts tatsächlich nicht darum, was die WHO sagt, sondern darum, was die GUV Stand heute als Berufskrankheit anerkennt. Auflistung siehe Link 2 Beiträge weiter oben.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Es gibt keine BK X010.

    Das hier sind die EINZIGEN!!! Berufskrankheiten: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rech...kblaetter.html

    Eine Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" für KHK für Pflegekräfte ist mir nicht bekannt.

    Eine BK ist nur eine BK wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht. Eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufskrankheit (auch für die "wie-BK"- Regelung) ist die Verdoppelung des Risikos gegenüber der Normalbevölkerung.
    Bist du das privat Profil von Jana Junger oder warum bist du immer entmutigend / abwertend beim Kommentieren unterwegs und versuchst die Leute abzuhalten, dass sie fur ihre Kommilitonen die Bestehensgrenze senken?



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