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Wenn man das Berufskrankheitenrecht nicht verstanden hat, sollte man vielleicht nicht den Mund soweit aufreissen.
Eine Krankheit ist eine Berufskrankheit wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht (Anhang 1 der Berufskrankheitenverordnung).
X010 ist keine Bezeichnung einer Berufskrankheit. Die haben alle 4-stellige Nummern ohne Buchstaben.
KHK ist nicht in der Berufskrankheitenliste enthalten- also ist es keine Berufskrankheit.
Es bleibt nur die Möglichkeit der Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" und auch da findet sich nirgendwo KHK bei Pflegekräften.
Wer auch immer diese Jana sein soll und was auch immer die mit der Frage zu tun haben soll.
Geändert von WackenDoc (12.10.2020 um 16:51 Uhr)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Hab zufällig ein Jura Studium abgeschlossen und die Frage trotzdem angefriffen, da der geltende Rechtsrahmen nicht definiert wurde. Die Frage ist anders zu bewerten, ob es sich um eine Krankenschwester auf dem Gelände der Military Army oder grenzüberschreitend in der Schweiz tätig ist. Ein Versuch ist es wert....
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Fachärztin noch nicht ganz- aber ich habe die Zusatzbezeichnung und warte auf meinen Prüfungstermin für den Facharzt.
Genauuuu es geht um eine Krankenschwester die bei "der military army" (was auch immer das sein soll) oder in der Schweiz arbeitet. in einem DEUTSCHEN Examen wird natürlich nicht nach deutschem Berufskrankheitenrecht gefragt.
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