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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn man das Berufskrankheitenrecht nicht verstanden hat, sollte man vielleicht nicht den Mund soweit aufreissen.

    Eine Krankheit ist eine Berufskrankheit wenn sie in der Berufskrankheitenliste steht (Anhang 1 der Berufskrankheitenverordnung).
    X010 ist keine Bezeichnung einer Berufskrankheit. Die haben alle 4-stellige Nummern ohne Buchstaben.
    KHK ist nicht in der Berufskrankheitenliste enthalten- also ist es keine Berufskrankheit.

    Es bleibt nur die Möglichkeit der Anerkennung über die Öffnungsklausel "Wie-BK" und auch da findet sich nirgendwo KHK bei Pflegekräften.

    Wer auch immer diese Jana sein soll und was auch immer die mit der Frage zu tun haben soll.
    Geändert von WackenDoc (12.10.2020 um 16:51 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wer auch immer diese Jana sein soll und was auch immer die mit der Frage zu tun haben soll.
    Das ist die IMPP-Direktorin



  3. #8
    Platin Mitglied Avatar von Cor_magna
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    Zitat Zitat von HamsterChurchill Beitrag anzeigen
    Bist du das privat Profil von Jana Junger oder warum bist du immer entmutigend / abwertend beim Kommentieren unterwegs und versuchst die Leute abzuhalten, dass sie fur ihre Kommilitonen die Bestehensgrenze senken?
    WackenDoc ist zufällig Fachärztin für Arbeitsmedizin und hat einige Erfahrung in diesem Bereich, du tätest also gut daran auf ihre Anmerkungen zu hören...
    Ruhig, gelassen und beständig.



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Hab zufällig ein Jura Studium abgeschlossen und die Frage trotzdem angefriffen, da der geltende Rechtsrahmen nicht definiert wurde. Die Frage ist anders zu bewerten, ob es sich um eine Krankenschwester auf dem Gelände der Military Army oder grenzüberschreitend in der Schweiz tätig ist. Ein Versuch ist es wert....



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Fachärztin noch nicht ganz- aber ich habe die Zusatzbezeichnung und warte auf meinen Prüfungstermin für den Facharzt.

    Genauuuu es geht um eine Krankenschwester die bei "der military army" (was auch immer das sein soll) oder in der Schweiz arbeitet. in einem DEUTSCHEN Examen wird natürlich nicht nach deutschem Berufskrankheitenrecht gefragt.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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