Wir schreiben die Einsprüche jetzt per Mail. Hoffe, das geht so durch. ... Muß ja auf jeden Fall schriftlich sein.
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Damit kenn ich mich nicht aus. Für mich ist diese Version auch neu. Gibt es sonst eine Möglichkeit des Widerspruchs, oder nur das Onlineformular?
Ggf. sollte sich mal ein fachkundiger Anwalt damit beschäftigen. MB oder Studierendenvertretung.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Wir schreiben die Einsprüche jetzt per Mail. Hoffe, das geht so durch. ... Muß ja auf jeden Fall schriftlich sein.
Hab damals meine Einwände beim Physikum per Fax geschickt. Keine Ahnung, ob die info E-Mail vom Impp juristisch als schriftlich gewertet werden kann, aber Fax ging damals auf jeden Fall
Na toll, ich hab kein Fax. Ich ruf morgen früh da an, zur Not muß ich halt morgen in den Copy-Shop.
Aber d.h. das ist kein neues Problem? Oder gab es damals noch kein Internetformular?
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eine email zählt als schriftlich.
tatsächlich wäre auch eine einfache facebooknachricht ausreichend.
edit: gilt im allgemeinen. wie es das impp handhabt, kann ich nicht sagen..
Geändert von AlexDo86 (11.10.2020 um 15:36 Uhr) Grund: um verwirrungen vorzubeugen..