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  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von kornapps Beitrag anzeigen
    Aus dem Ärzteblatt: "In der juristischen Literatur hingegen wird die Auffassung vertreten, dass das Merkmal der „Einwirkung von außen“ eingeschränkt werden muss und der Tod nach Operationen nur dann als unnatürlich zu qualifizieren ist, wenn wenigstens konkrete Anhaltspunkte für einen Kunstfehler oder für sonstiges Verschulden durch das behandelnde Personal vorliegen (vergleiche zum Beispiel Meyer/Goßner/Schmitt, Kommentar zur StPO, § 159 StPO). Begründet wird dieses Ergebnis mit der Überlegung, dass sich mit dem OP-Risiko quasi das Risiko der Grunderkrankung perpetuiert und der exitus in tabula als schicksalhaft und damit als „natürlich“ zu begreifen ist."
    Ich kenne die Frage nicht, aber was hat der "exitus in tabula" mit einem Tod paar Tage nach der OP zu tun?
    Ist der Patient in der Frage auf dem Tisch während der OP verstorben oder postoperativ?

    N Kumpel bei der Kripo meinte es auch
    mal folgendermaßen:

    Patient wird geschubst, bricht sich den Schenkelhals, wird operiert, LAE, Tod = nicht natürlich.

    aber andererseits:

    Patient stürzt z.B. bei Synkope oder stolpert weil gebrechlich, bricht sich den SChenkelhals, wird operiert, LAE, Tod = natürlich.


    Denn eine Emoblie/Thrombose ist ein natürliches Risiko, über das der Patient vor der OP idR aufgeklärt wird.



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  2. #7
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    in tabula ist nochmal ne sondersituation, aber auch und insgesamt ist die leitlinie da relativ genau: tod nach OP, postop in der klinik (als auch in tabula) sind in der todesart "ungeklärt" zunächst, kripo kommt nichtsdestotrotz.

    für eine nichtnürliche todesart müsste man hinweise auf behandlungsfehler oder eben verschulden des behandelnden personals haben und die haben wir nicht. oder es müssten vorab, vor einweisung/aufnahme geschehensabläufe vorgelegen haben, die nichtnatürlich sind. dazu würde e.g. auch ein sturz zählen, sprich wäre sie gestützt, dann operiert worden und dann an LAE oder pneumonie oder oder verstorben: nichtnatürlich. so wie im fall: ungeklärt und kripo



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