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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Dort wo ich die Ausbildungsfahrten gesammelt habe war der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes in der Industrie tätig, nachdem er davor anästhesiologischer Oberarzt an der Klinik vor Ort gewesen war. Das was er hauptberuflich machte hatte keinen Bezug zur Patientenversorgung und war eine überwiegend administrative Tätigkeit.

    In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll bzw. möglich ist Notarzt zu fahren obwohl man eigentlich fernab der Patientenversorgung arbeitet und falls ja wie lange man davor in letzterer tätig gewesen sein sollte. Wäre es ausreichend einfach nur irgendeinen Facharzt gemacht zu haben oder sogar nur einige Jahre als Assistenzarzt tätig gewesen zu sein? Braucht man den ständigen Input aus der direkten Patientenversorgung in der Klinik oder einer Praxis um ein guter Notarzt zu sein?

    Aufträge müsste man ja trotzdem irgendwie kriegen, oder könnte es auch da Probleme geben? Normalerweise dürfte die Notarztbörse mit vorhandenem Schein ja keine Steine in den Weg legen. Frage mich nur auch, wie es versicherungstechnisch wäre - würde unter den Umständen überhaupt eine Versicherung haften bzw. wären die Beiträge höher?

    Hat jemand von euch damit Erfahrungen?
    Vielen Dank im Voraus!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du brauchst den Notarztschein und entweder eine eigene Praxis oder einen (sozialversicherungspflichtigen) Job mit mind. 15 Stunden/Woche. Ein Facharzt ist in Deutschland nicht notwendig um als Notarzt zu fahren.
    Bei deiner Versicherung versicherst du deine notärztliche Tätigkeit, da ist keine andere Tätigkeit erforderlich.

    Ja, klinische Erfahrung ist hilfreich, in meinen Augen aber nicht zwingend notwendig- zumindest nicht, wenn du häufig fährst. Je seltener du fährst und je weniger Patienten du siehst, um so mehr verlierst du deine Fähigkeiten.

    Die Notarztbörse prüft nur, ob du eine Approbation hast, ob du die Bedingungen nach 23c erfüllst, den Nachweis zum Masernschutzgesetz und gut is.
    Es gibt Standorte die zusätzliche Auflagen haben.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    Danke erstmal für die Infos.
    Gibt es zu dem Job mit mind. 15h/Woche irgendwelche Auflagen oder kann das alles sein?

    Frage mich nur wie das so genannte Freelancer machen die nur KV-und Notarztdienste machen und sonst keine Tätigkeit ausüben und auch keine Praxis haben. Auch so was scheint zu gehen - zumindest in manchen Bundesländern; mag sein dass es da auch Unterschiede gibt.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    KV-Dienste sind noch etwas anderes. An die ist die DRV noch nicht dran gegangen. Un Obacht- unter den 23c SGB IV fallen KV-Dienste NICHT.

    Es dürfte keine freiberuflichen Notärzte ohne andere Beschäftigung mehr geben (also keine außerhalb des 23c). Die Freelancer gibt es nicht mehr.

    https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/23c.html
    (2) 1Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst sind nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben
    1. einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
    2. einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung

    ausgeübt werden. 2Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach diesem Buch.

    Also laut dem Gesetzestext darf es nur nicht Rettungsdienst sein.
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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    So wie ich das verstehe dürfte man also theoretisch auch in der Pharmaindustrie oder einem Fachgebiet ohne direkten Patientenkontakt hauptberuflich arbeiten...oder habe ich was übersehen?



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