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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Ich (weiblich, 28) stecke mitten im PJ und habe für kommendes Jahr September eine Stellenzusage an meiner Uniklinik.
    Wie vielleicht einige Frauen in meinem Alter macht man sich irgendwann auch mal Gedanken um das Thema Beruf und Famm besten "plant" (soweit das planbar ist) und was ich beachten sollte.
    Daher meine Frage:
    Wer hat damit Erfahrung und kann diese mit mir Teilen?
    Wann ist der beste Zeitpunkt (vor Assistenzarztausbildung, währenddessen und wann?), welche finanziellen Mittel stehen einem während und nach der Schwangerschaft zu?
    Muss ich eine gewisse Zeit gearbeitet haben um Anspruch auf Mutterschutzgeld oder Elterngeld geltend zu machen?
    Kann man während der Probezeit aufgrund von Schwangerschaft "gekündigt" werden bzw. nicht übernommen werden?
    Und wie sieht der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit aus?
    Vielen lieben Dank



  2. #2
    Platin Mitglied
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    Den idealen Zeitpunkt gibt es nicht, verabschiede dich lieber gleich von dem Gedanken. Je nach Fach führt eine Schwangerschaft meist zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn man arbeiten darf, dann ist man auf einige wenige Tätigkeiten beschränkt, was einem gerade gegen Ende der Weiterbildung wenig bringt (z.B. steht eigentlich die Rotation in die Funktion an, aber man darf nur in die elektive Ambulanz).
    Eine Schwangerschaft schließt eine Kündigung praktisch aus. Das gilt auch schon vor Stellenantritt; aber natürlich erst nach Vertragsunterzeichnung, d.h. aus einer "mündliche Zusage" wird wohl meist eine sofortige Absage werden...
    Zu Elterngeld und Lohnersatzleistungen gibt es eine Menge online Rechner. Grundsätzlich gibt es das auch für arbeitslose (also jemand der noch nicht arbeitet), aber die Höhe bemisst sich (bis zu einer gewissen Grenze) am vorherigen Gehalt der letzten Monate. D.h. ist es erst dann wirklich hilfreich.

    Was macht denn dein Partner beruflich?



  3. #3
    Platin Mitglied
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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Den idealen Zeitpunkt gibt es nicht, verabschiede dich lieber gleich von dem Gedanken. Je nach Fach führt eine Schwangerschaft meist zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn man arbeiten darf, dann ist man auf einige wenige Tätigkeiten beschränkt, was einem gerade gegen Ende der Weiterbildung wenig bringt (z.B. steht eigentlich die Rotation in die Funktion an, aber man darf nur in die elektive Ambulanz).
    Eine Schwangerschaft schließt eine Kündigung praktisch aus. Das gilt auch schon vor Stellenantritt; aber natürlich erst nach Vertragsunterzeichnung, d.h. aus einer "mündliche Zusage" wird wohl meist eine sofortige Absage werden...
    Zu Elterngeld und Lohnersatzleistungen gibt es eine Menge online Rechner. Grundsätzlich gibt es das auch für arbeitslose (also jemand der noch nicht arbeitet), aber die Höhe bemisst sich (bis zu einer gewissen Grenze) am vorherigen Gehalt der letzten Monate. D.h. ist es erst dann wirklich hilfreich.

    Was macht denn dein Partner beruflich?
    Danke für deine Antwort!
    Ich wollte mich nur schonmal im Vorfeld informieren, da sowas ja auch gut überlegt sein sollte. Bis zur Vertragsunterzeichnung hat das noch Zeit
    Soweit ich das im Internet recherchiert habe, bekommt man 60% der letzten Bruttoeinkommen, so wie ich das verstanden habe muss man aber um den vollen Satz von 1800€ zu bekommen (was ja glaube ich auch dem Satz nach einem Assistenzarztjahr entspricht) mindestens 12 Monate gearbeitet haben, da das sonst entsprechend weniger wird?
    Ich habe die Stelle in der Radioonkologie, weiß nicht wie das mit Strahlenschutzverordnung, bis wann man da was machen darf im Falle einer Schwangerschaft.
    Also meinst du vor dem Facharzt ist besser als währenddessen?
    Mein Partner arbeitet als Projektleiter im technischen Bereich, aber wenn man die Möglichkeit hat finanziell während der Schwangerschaft auch was dazu zu steuern, ist das natürlich besser.



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Schau mal auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums. DA gibt es viele Infos. u.a. auch die Broschüre zum Mutterschutz und Arbeit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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