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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Der Zeitpunkt ist immer beruflich gesehen der Falsche und persönlich wenn es passt immer der Richtige. Wenn du Kimder willst findet sich immer eine Lösung, wenn man schon gearbeitet hat ist das Elterngeld aber höher und man kommt ggf leichter wieder rein..



  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Hi Nici2608,

    Grundsätzlich ist es schon gut, mind. 12 Monate bis zum MuSchu gearbeitet zu haben um eben auf den Höchstsatz von 1800€ Elterngeld zu kommen. Nach der Elternzeit hat man meines Wissens keinen automatischen Anspruch auf Teilzeit, man kann aber zBsp. 3 Jahre Elternzeit einreichen und nach einem Jahr (wenn man kein Elterngeld mehr bekommt) mit bis zu 30 Std./Woche (entspricht etwa 75%) wieder einsteigen. Ich habe während meiner Schwangerschaften immer problemlos bis zum MuSchu arbeiten können, das war auch bei meiner letzten Stelle in der Radioonko (trotz Corona) kein Problem
    Liebe Grüße



  4. #9
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Also erstmal gibt es nicht den richtigen Zeitpunkt. Bzw nicht abhängig vom beruflichen in dem Sinne wie du fragst.
    Es muss grundsätzlich zum Leben passen. Kurz vor geplanten wichtigen Veränderungen etc ist es natürlich ungünstiger als wenn alles in trockenen Tüchern ist.
    Ansonsten ergeben sich oft viele Möglichkeiten.

    Da für das Elterngeld der Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Elternzeit herangezogen werden ist es schon ratsam, vorher ein Jahr gearbeitet zu haben, wenn man darauf angewiesen ist. Ansonstem reduzuert sich das EG eben entsprechend. Man bekommt mindestens 300€ monatlich, wenn man 12 Monate EG bekommt. 14 Monate bekommt man nur alleinerziehend oder wenn man sich die Monate aufteilt.
    Du kannst dir das Geld aber auf längere Zeit aufteilen lassen. Hatte ich jetzt auch über 18 Monate.
    Das ganze ist recht komplex und es gibt viele Möglichkeiten, auxh wie man das alles kombiniert. Unsere Elterngeldstelle hat dazu ganz lieb beraten

    Zur Teilzeit: arbeiten in einem Unternehmen mehr aks 15 Mitarbeiter, was ja bei einer Uniklinik gegeben ist, hat jeder Arbeitnehmer das Anrecht auf Teilzeitarbeit. Unabhängig von elternzeit, Kindern etc. Das darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ist in unserem Job eigentlich bei entsprechender Abteilungsgrösse eigentlich immer möglich. Allerdings kann es sein, dass man bei der Aufteilung der Arbeitszeit eingeschränkt wird (ganze freie Tage vs.früher gehen etc)

    Ansonsten geht noch o.g. Modell der Teilzeit in Elternzeit.hat den Vorteil, dass man nach Ablauf dieser ohne Probleme wieder zurück in den alten Vertrag kann.

    Während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit besteht übrigens Kündigungsschutz.

    Ob du ein BV bekämst oder Einschränkungen in der Beschäftigung hängt vom Arbeitsplatz ab. Im Mutterschutzgesetz kannst du nachlesen, was alles verboten ist und welche Bedingungen der Arbeitsplatz haben muss. Jeder Arbeitsplatz hat außerdem eine Geföhrdungsbeurteilung, nach dieser richtet sich dann, ob der AG ein BV ausspricht oder nicht.
    BV Zeiten zählen nicht zur Weiterbildungszeit und verlängern diese entsprechend.



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