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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.09.2018
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    66
    Hallo!

    Ich habe seit dem 15.10. eine Nachrückerzulassung für Hannover und letzte Woche die Unterlagen zur Immatrikulation hingeschickt und den Semesterbeitrag überwiesen.

    Leider habe mich, über die Familie, mit COVID19 infiziert. (meine Frau kann beruflich Kontakte, in/mit einschlägigen HotSpots, leider nicht ganz vermeiden) Ich habe jedenfalls, seit letzter Woche ein positives Testergebnis. Nur leichte bis mittelgradige Symptome; (fast) kein Husten etc., nur etwas Temperatur und das Gefühl, dass eine Dampfwalze auf mir steht. (ich bin aber auch schon etwas älter, als die meisten hier)

    Natürlich habe ich sofort beim Studierendensekretariat der MHH angerufen und die Situation geschildert. Heute beginnt ja die Einführungsveranstaltung in der MHH. Die Dame am Telefon war sehr freundlich und hat das notiert. Auf die Frage, ob ich etwas schriftlich beibringen müsste, war die Antwort "Vorläufig nicht". Ich soll mich melden, wenn ich wieder negativ getestet bin und absehbar ist, dass ich in Hannover erscheinen kann.

    Ich habe jetzt ein bisschen Schiss, das irgendwas schief geht und sich am Ende herausstellt, dass ich doch irgendwas hätte schriftlich machen müssen. Daher meine Frage in die Runde: Wie ist denn die normale Prozedur, wenn man am Anfang des Studiums krank ist und nicht erschienen kann. (bzw. in diesem Falle sogar darf!)

    Gruß, Ecki



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Post-M3
    Beiträge
    2.196
    Normale Prozedur kenne ich nicht, aber im Zweifelsfall nochmal anrufen und um schriftliche Bestätigung der Absprache bitten. Dann hast du es schwarz auf weiß und so viel wird da in Präsenz momentan nicht stattfinden können.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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