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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Oberpropofolist
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    Hallo,

    es gab irgendwo schonmal eine ähnliche Diskussion, die ich aber leider nicht gefunden habe.

    Ich bin FA f. Anästhesiologie und möchte demnächst noch die ZB Intensivmedizin machen. Durch die neue WBO kommt es ja immer mal wieder zu Verwirrungen, so auch bei bei mir.

    In welchem Fall falle ich unter die neue WBO ?

    In der WBO 2006 steht:
    "Weiterbildungszeit:
    24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können

    .........
    12 Monate während der Weiterbildung in Anästhesiologie bei einem Weiterbildungs- befugten für Intensivmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden
    ........"

    Könnte man so verstehen, dass durch die 12 Monate in der Weiterbildungszeit die Zeitfür die ZB schon begonnen hat (?)

    Oder falle ich unter die neue WBO wenn ich nach dem FA und vor dem 1.07.2020 kein zweites Jahr begonnen habe?
    Ich werde mal noch die ÄK fragen, aber vielleicht hat hier ja zufällig jemand mehr Durchblick als ich ^^
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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Ich würde auf jeden Fall erstmal versuch so zu argumentieren. Ggf. vorher schonmal das ITS-Logbuch soweit ausfüllen lassen, dass nachvollziehbar ist, dass du hier auch schon Zahlen/ Kompetenzen gesammelt hast...
    Aber am Ende führt kein Weg an der Ärztekammer vorbei - gerade was diese Übergangsphase angeht, bekommt man sehr unterschiedliche Aussagen.



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  3. #3
    Oberpropofolist
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    Also ich habs jetzt schriftlich von der Ärztekammer BW:
    Wenn man nach alter WBO den Facharzt gemacht hat , kann man bis 6/2023 auch die ZB Intensivmedizin nach alter WBO machen (auf Wunsch aber auch nach der neuen WBO)
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  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Oh, hatte diesen Thread gar nicht gesehen!
    Ich habe das ganze mit der LÄK Hessen ausdiskutieren müssen, etwas andere Ausgangssituation, da ich schon 2014 FA gemacht habe und auch nach der FA-Reife noch Intensivzeit gesammelt habe. Aber mehrere Sachbearbeiter der LÄKH versteiften sich erstmal darauf, dass ich nach neuer WBO machen müsste (Stichtagregelung...), bis mir jemand den entscheidenden Tip mit dem Vorabentscheid gab. Hat etwas gedauert, aber letztlich kann ich nun doch nach alter WBO machen.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Bei etwas komplizierter Ausgangslage mit mehreren Klinikwechseln hatte ich Kontakt zu mehreren Ärztekammern: Eine schriftliche Auskunft, einmal gar keine Auskunft, zweimal mündlich "müsste man im Einzelfall schauen, wird aber wahrscheinlich...". Dauer der fehlenden Ausbildung zwischen 15 und 6 Monaten...



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