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  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Hallo,

    kann mir einer weiterhelfen, wie sich der Dreimonatsdurchschnitt zur Berechnung des Urlaubsaufschlags (§ 22 VKA, bzw. § 21 TdL "Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung") bei einer 4-Tage-Woche berechnet?

    Rein rechnerisch gehe ich davon aus, dass dann nicht 1/65, sondern 1/52 berechnet wird oder? Hat da jemand Erfahrung zu?

    Danke!



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Hallo,

    kann mir einer weiterhelfen, wie sich der Dreimonatsdurchschnitt zur Berechnung des Urlaubsaufschlags (§ 22 VKA, bzw. § 21 TdL "Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung") bei einer 4-Tage-Woche berechnet?

    Rein rechnerisch gehe ich davon aus, dass dann nicht 1/65, sondern 1/52 berechnet wird oder? Hat da jemand Erfahrung zu?

    Danke!
    1/52, dann bekommst du aber pro Urlaubswoche auch nur für 4 Tage Zuschlag hätte ich vermutet



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Genau. Ich bekomme 4 Tage Urlaubsaufschlag, aber 1/65 des Durchschnitts



  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    Ist falsch berechnet, Ausfalltage (Urlaub, Krank etc müssen auch abgezogen werden im übrigen)



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Danke!



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