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Hallo medimädchen,
also das steht geschrieben in § 28 Abs. 2 der alten ÄAppO.
Wie pünktchen aus der Studienordnung zitiert - die auf der AO aufbaut, worauf auch sonst?? - wird man in je einem der unter den Numemrn 1 und 2 aufgeführten Prüfungsfächern geprüft. Der Nachsatz in der ÄAppO heißt:
Die Fächergrupe soll nicht ausschließlich Fächer aus dem nichtoperativen, dem operativen oder dem klinisch-theoretischen Bereich umfassen. Also: mix it baby
Der § 22 Abs. 3 ÄAppO gilt dabei entsprechend.
Ciao