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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    Danke für deinen Rat (mal wieder...)

    Also ich gebe Unterricht an einer Krankenpflegeschule. Gibt halt konkrete Öcken auf die Kralle für jede Schulstunde.
    Bisher habe ich alle Einkünfte Nebentätigkeit (RD, Trainings etc) brav beim Versorgungswerk angegeben (hat die aber nie interessiert), aber nie einen Befreiungsantrag bei der DRV gestellt.
    Wie sollten die denn da drauf kommen? Haben die Detekteien wie die GEZ oder was?
    Schlafende Hunde?
    Das dürfte eigentlich unter die ÜL Pauschale fallen.

    Edit: wenn es weder die Schule bisher gestört hat noch das VW würde ich es laufen lassen und keine schlafenden Hunde wecken. Passieren kann dir eigentlich nix.



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  2. #7
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    Vor-Hölle
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    Auch wenn es eigentlich am Originalthema vorbeigeht, aber ne kurze Nachfrage dazu:

    ÜL-Pauschale ist doch eher relevant für die Einkommenssteuer? Wahrscheinlich überschreite ich den Betrag sowieso und muss Steuern zahlen, womit ich ja rechne.

    Aber wie ist es mit der Rente? Was hat das mit der Steuer zu tun?

    Ich werd aber brav die Füße stillhalten.



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    Du hast Recht, deshalb war da der Edit.

    Im Prinzip ist es so: Du müsstest eigentlich zu Beginn der Tätigkeit diese beim VW anzeigen, hierzu musst du in der Regel einen Befreiungsantrag für die DRV ausfüllen. Bei der Bearbeitung des Befreiungsantrag leitet die DRV automatisch ein Clearingverfahren ein, bei dem raus kommen kann, dass die Tätigkeit die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit erfüllt. Die Befreiung für die DRV wirst du aber so oder so bekommen, nur kommen halt noch Sozialabgaben dazu und die Schule muss zusätzlich einen Teil deiner Altersvorsorge übernehmen.
    Offensichtlich scheint sich dein VW nicht daran zu stören, dass du die Tätigkeit nicht angemeldet hast. Beantragst du jetzt eine Befreiung wird in der Regel eine Rückforderung der DRV kommen die mehrere Jahre zurück gehen kann und an die Schule primär geht (schlafende Hunde), wenn du nichts macht passiert das nur wenn es zu einer Betriebsprüfung durch die DRV kommt. Passieren tut dir in diesem Fall erstmal nichts, da der AG haftet (und nicht du) für die falsch Einschätzung. Insofern entspannt zurück lehnen, bei der Einkommensteuer und beim Versorgungswerk angeben und gut ist vermutlich.
    Geändert von FirebirdUSA (03.11.2020 um 13:49 Uhr)



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Oh je- bei den Sprachlehrern vom Goetheinstitut haben sie ja auch schon gewütet.
    Also wichtig- nichts von der schule nutzen- kein Computer, kein Papier, kein Kopierer, am besten nicht einmal deren Kaffee trinken. Nicht an Besprechungen teilnehmen. Freiheit der Unterrichtsgestaltung. Vertretung darf auf keinen Fall über die schule laufen wenn du mal krank bist.

    Ich hab mir bei meinem aktuellen Nebenjob nen 450€-Vertrag geben lassen (ist aber auch nur 1x/Monat). Hat auch den Vorteil, dass ich mein Gehalt bekomme, egal ob ich gebraucht werde oder nicht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #10
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Erstmal muss die DRV deine Tätigkeit als ärztlich anerkennen, ansonsten hast du gar keine Wahl. Im für dich schlimmsten Fall sieht sowohl das Versorgungswerk und die DRV eine Beitragspflicht. Dann musst du klagen (gegen DRV oder Versorgungswerk) und bis dahin erstmal in beides einzahlen... alles kompliziert.
    Woher hast du die Info, dass dein AG seinen Anteil nicht zahlen würde wenn du ins VW einzahlt?
    Gut, zurück zum eigentlichen Thema:

    Heißt, wenn ich aktuell nicht tätig werden, wird einfach normal in die DRV und nicht ins Versorungswerk eingezahlt? Hatte Sorge, dass ich eigentlich in beides einzahlen müsste und es nur noch nciht "angemeldet" habe.

    Es wäre nur unter Umständen möglich, der DRV zu verkaufen, dass es sich um eine rein ärztliche Tätigkeit handelt (was es nicht unbedingt ist) und ich dann stattdessen ins Versorungswerk einzahlen und mich von der DRV befreien lassen könnte?

    Wieso sollte ich das, bis auf ein geringes Renditeplus bei vlt. etwas besseren Renten im Versorgungswerk ggü. der DRV, aus der ja entweder ein Rentenanspruch entsteht oder die Beiträge zumindest übertragen werden können - tun?
    Übersehe ich etwas?

    Danke euch



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