teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 21
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.11.2020
    Beiträge
    4

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    mich interessiert, wie die Beantragung bzw. die Kostenverteilung bzgl. des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) bei euch geregelt ist, wenn ihr als angestellte Ärzte im Krankenhaus arbeitet.

    Bei uns sollte der eHBA bereits bis zum 31.10 durch die angestellten Ärzte beantragt werden. Der Anbieter (es gibt ja 4 zur Gewährleistung der Wettbewerbsfreiheit) wird durch den Arbeitgeber vorgegeben. Die Kosten sollen die angestellten Ärzte selbst tragen, es wird lediglich der durch die GKV bereitgestellte Betrag der Förderung weitergeleitet (also circa die Hälfte der Kosten von ca 450€). Vom Dezembergehalt soll die andere Hälfte durch den Arbeitgeber einbehalten werden - unabhängig davon, ob man tatsächlich einen eHBA beantragt hat.

    Der Marburger Bund stellt sich auf den Standpunkt, dass bei angestellten Ärzten der Arbeitgeber die kompletten Kosten tragen solle. Nun sind wir als Assistenz-, Fach- und Oberärzte dabei einen Widerspruch bzgl. der selbst zu tragenden Kosten und der Festlegung des Anbieters einzulegen.

    Wie schaut es bei euch aus? Ist der eHBA überhaupt schon Thema und wenn ja, wie sieht es mit den Kosten aus?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
    Ort
    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
    Beiträge
    1.937
    Es gibt dazu keine Festlegung. Prinzipiell bist Du nicht verpflichtet, einen eHBA zu beantragen. Wenn Du den Antrag abgegeben hast, bist Du erstmal in der Pflicht. Ich würde an eurer Stelle der Verwaltung eine Frist einräumen, um eine Zusage für die Kostenübernahme zu geben; andernfalls würde ich geschlossen einfach den Antrag, sofern möglich, zurückziehen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Mitglied seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von FrauMimimi Beitrag anzeigen
    Bei uns sollte der eHBA bereits bis zum 31.10 durch die angestellten Ärzte beantragt werden.
    Keine schriftliche Kostenzusage durch den Arbeitgeber, kein Antrag.

    Ganz einfach. Ich brauche den nicht.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.12.2015
    Ort
    Goro's Lair
    Semester:
    Vor-Hölle
    Beiträge
    362
    Äh, kurze Frage: eHBA für im Krankenhaus angestellte Ärzte?

    Also wenn ich den privat haben möchte, okay. Muss ich halt selber zahlen. Wenn man nichts selbst abrechnet, sinnbefreit.
    Ich habe zB den neuen Arztausweis im Scheckkartenformat über meine Ärztekammer gekriegt (war glaub ich umsonst), ersetzt den alten Papierlappen.

    Aber im Krankenhaus als Angestellter? Versteh ich nicht. Ist das bei Euch verpflichtend? Wozu?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Banned
    Mitglied seit
    18.10.2007
    Ort
    unterm Bett
    Semester:
    altes Häschen
    Beiträge
    1.937

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ab dem 1.1.21 muss man auch als angestellter Arzt in der Lage sein, die elektronische AU zu signieren, und das geht nur mit dem eHBA der 2. Generation. Irgendwann in ca. 1 Jahr kommen auch die elektronischen Arztbriefe, die man ebenfalls signieren muss.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook