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Hallo,
mich interessiert, wie die Beantragung bzw. die Kostenverteilung bzgl. des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) bei euch geregelt ist, wenn ihr als angestellte Ärzte im Krankenhaus arbeitet.
Bei uns sollte der eHBA bereits bis zum 31.10 durch die angestellten Ärzte beantragt werden. Der Anbieter (es gibt ja 4 zur Gewährleistung der Wettbewerbsfreiheit) wird durch den Arbeitgeber vorgegeben. Die Kosten sollen die angestellten Ärzte selbst tragen, es wird lediglich der durch die GKV bereitgestellte Betrag der Förderung weitergeleitet (also circa die Hälfte der Kosten von ca 450€). Vom Dezembergehalt soll die andere Hälfte durch den Arbeitgeber einbehalten werden - unabhängig davon, ob man tatsächlich einen eHBA beantragt hat.
Der Marburger Bund stellt sich auf den Standpunkt, dass bei angestellten Ärzten der Arbeitgeber die kompletten Kosten tragen solle. Nun sind wir als Assistenz-, Fach- und Oberärzte dabei einen Widerspruch bzgl. der selbst zu tragenden Kosten und der Festlegung des Anbieters einzulegen.
Wie schaut es bei euch aus? Ist der eHBA überhaupt schon Thema und wenn ja, wie sieht es mit den Kosten aus?