In der Regel bekommt der bestellte Gutachter ja auch eine Akte mitgeschickt, da kann man sich ja schon mal grob einlesen, worum es sich handelt, wer die Betreuung angeregt hat, wie der Betroffene sich grundsätzlich positioniert, ob vielleicht schon eine Betreuungsbehörde einen Kontakt herstellen konnte ...
Wenn das Gericht Kosten sparen will, schicken die gerne auch nur den Auftrag und 2-3 fotokopierte Seiten, in dem Fall muss der Gutachter ggfs. Akten nachfordern.

Ich habe bereits mehrfach Gutachten als „nicht erledigbar“ zurückgegeben, wenn Betroffener nicht erreichbar, nicht zurückruft ... Aber das muss natürlich der eigentliche Gutachter abwägen, nicht du als Assistenzarzt.
Eine gezielte Zwangsvorführung nur für eine Begutachtung habe ich nie miterlebt, möglicherweise wurde das durch das Gesundheitsamt in unserem Landkreis „abgefangen“. Grundsätzlich stellt sich natürlich dann die Frage, was eine Betreuung für einen Betroffenen soll, der in „freier Wildbahn“ lebt und die Betreuung kategorisch ablehnt und vielleicht sogar konterkariert.
Wenn die Patienten untergebracht sind (akut-psychiatrisch oder in einer Einrichtung) kann man sie leichter erreichen.