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  1. #11
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    Ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten zu überlicken, dass es für Assistenzärzte aktuell keinen Anwendungszweck gibt? Dem Assistenzarzt ist es aber zuzumuten, einen weit über den befristeten Arbeitsvertrag hinaus reichenden kostenverursachenden Vertrag zu unterschreiben?



  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Genauso habe ich mir die Antwort des MB vorgestellt.
    Und wenn der AG die Kosten nicht übernehmen will, kann der MB "leider" auch nicht helfen.
    Wer es nicht glaubt, kann einfach den aktuellen MB-Vorstand recherchieren und wird feststellen, daß die betreffenden Personen zu 100% in der Spitze diverser Ärztekammern aktiv sind, die wiederum dem jeweiligen Sozialministerium unterstehen. Und die in Personalunion die eHBA ausstellen...

    Was wäre los, wenn der ADAC-Bezirkschef gleichzeitig Chef vom Ordnungsamt wäre und die Knöllchen unterschreiben oder Fahrverbots/Umweltzonen festlegen würde?

    Engagierte Mitglieder könnten ja einfach mal (z.B. als finanziellen Ausgleich) die Zahlung des MB- Mitgliedsbeitrags zur Disposition stellen, da es jetzt auch die angestellten Ärzte trifft, sind das mal eben fast alle MB-Mitglieder , mehr als 100.000.
    Ein gewisses Mitverschulden trifft auch die hier im Forum anzutreffenden Fans der "solidarischen und gerechten" GKV, die einmal mehr die Ärzteschaft mit unnützer und kostenintensiver Bürokratie überziehen darf, einfach "weil sie es kann".

    Übrigens würde mich interessieren, ob man im MDK 1) auch einen eHBA braucht und 2) falls ja, die Kosten übernommen werden. Argumentative Grundlage ist ja in beiden Fällen die gleiche.
    Geändert von tarumo (22.11.2020 um 19:25 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Das kommt auf die einzelnen Anbieter an, mit denen die jeweilige AK Verträge geschlossen hat.
    Kennst Du die Kosten für Nordrhein?



  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Kennst Du die Kosten für Nordrhein?
    Die ÄKNO verweist auf die Bundesdruckerei
    https://www.aekno.de/aerzte/elektron...ufsausweis-hba
    und dort sind es 420 EUR als günstiger "Einstiegspreis" für die ersten fünf Jahre
    https://www.bundesdruckerei.de/syste...ation_eHBA.pdf

    Nachdem auch diese Zumutung geschluckt werden wird- was hindert Politik, Kammern und GKV eigentlich daran, den Folgepreis auf 800 EUR festzusetzen? Oder 900? Oder 1500?
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  5. #15
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die ausgewiesenen Preise sind übrigens auch noch zzgl. MWst, also geht mal von rund 500 EUR aus. Jens Spahn kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf...
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