teaser bild
Seite 5 von 14 ErsteErste 123456789 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 68
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Ldr DptoObviousResearch
    Mitglied seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Genauso habe ich mir die Antwort des MB vorgestellt.
    Und wenn der AG die Kosten nicht übernehmen will, kann der MB "leider" auch nicht helfen.
    Wer es nicht glaubt, kann einfach den aktuellen MB-Vorstand recherchieren und wird feststellen, daß die betreffenden Personen zu 100% in der Spitze diverser Ärztekammern aktiv sind, die wiederum dem jeweiligen Sozialministerium unterstehen. Und die in Personalunion die eHBA ausstellen...[...]
    Die Antwort lässt mich ziemlich ratlos zurück. Die Konstruktion über die Nebenpflicht ist abwegig. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
    1. Die Beschaffung des elektronischen Heilberufsausweises ist Teil der selbstverständlichen Einsatzbereitschaft, weil die geschuldete Arbeitsleistung ohne den elektronischen Heilberufsausweis nicht angeboten werden darf (vgl. die Fahrerkarte des angestellten LKW-Fahrers in 9 AZR 170/07)
    oder
    2. Die Beschaffung des elektronischen Heilberufsausweises erfolgt zwecks der sachgemäßen Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung und damit im Interesse des Arbeitgebers (vgl. die Schulbuchbeschaffung des angestellten Lehrers in 9 AZR 455/11).

    Möglichkeit 1 trifft sicherlich auf die Approbation zu, aber benötige ich als Krankenhausarzt für meine gesamte Tätigkeit für den Arbeitgeber ganz überwiegend den Heilberufsausweis? Wohlkaum. Dafür spricht auch, dass die Verpflichtung zur Teilnahme nach § 341 VI 1 SGB V die zugelassenen Vertragsärzte und nach § 341 VII 1 SGB V die Krankenhäuser trifft und damit nicht die Angestellten.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #22
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    Mal blöd gefragt: eigentlich reicht doch wenn der Chef einen eHBA hat, oder?
    - es geht um Signatur von Arztbriefen -> ich geb eh nur vorläufige Briefe raus, endgültige Briefe gibt nur der Chef raus und der hat ja dann einen eHBA
    - um Ausstellung/Signatur von Rezepten -> kann auch der Chef machen
    - Ausstellung von AUs -> kann auch der Chef machen
    oder der Chef delegiert diese Sachen an einen Stationsarzt, also die letzten beiden Sachen.

    Insofern: ich brauch keinen eHBA für meine Arbeit. Oder wieso sollte ich mir den kaufen? Danke, Autolyse



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #23
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.063
    Ziemlich dürftig vom MB, eigentlich sollte da mal proaktiv ein richterliches (Grundsatz-)Urteil angestrebt werden...
    So langsam denke ich auch an einen Austritt, bis zum Streik letztes Jahr war ich dem Verband eigentlich noch positiv ggüber gestanden.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #24
    Ldr DptoObviousResearch
    Mitglied seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Mal blöd gefragt: eigentlich reicht doch wenn der Chef einen eHBA hat, oder?
    - es geht um Signatur von Arztbriefen -> ich geb eh nur vorläufige Briefe raus, endgültige Briefe gibt nur der Chef raus und der hat ja dann einen eHBA
    - um Ausstellung/Signatur von Rezepten -> kann auch der Chef machen
    - Ausstellung von AUs -> kann auch der Chef machen
    oder der Chef delegiert diese Sachen an einen Stationsarzt, also die letzten beiden Sachen.

    Insofern: ich brauch keinen eHBA für meine Arbeit. Oder wieso sollte ich mir den kaufen? Danke, Autolyse
    In der Tat habe ich das auch überlegt, ob das nicht ausreicht und man nicht einfach nur berufsmäßiger Gehilfe des leitenden Arztes sein kann und damit auch den Zugang erreichen kann solange es protokolliert wird. Man könnte nur erwägen, dass derjenige, der selbst genannt ist nicht gleichzeitig berufsmäßiger Gehilfe sein kann, aber das Gesetz ist schon im Wortlaut derart beschissen, dass ist kaum zu toppen. Beispielsweise: Wer sind die Leistungserbringer in Krankenhäusern nach § 348 II SGB V? Leistungserbringer sind eigentlich nur diejenigen mit denen die Krankenkassen nach § 2 II 3 SGB V Verträge nach Maßgabe des vierten Kapitels des SGB V schließen. Das ist damit nur das Krankenhaus selbst. Noch besser, weil in sich widersprüchlich, ist § 346 I 1 und 4 SGB V. Satz 1 scheint die im Krankenhaus tätigen Ärzte als Normadressaten zu benennen, aber nach Satz 4 darf nur das zugelassene Krankenhaus die Verpflichtung an berufsmäßige Gehilfen delegieren. Insgesamt lässt einen das ziemlich ratlos zurück...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #25
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    03.06.2002
    Semester:
    Been there, done that... there was no T Shirt
    Beiträge
    4.919

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Kein klassischer Fall von 'ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung?' Was bedeutet das jetzt für den ang. WBA in der Klinik konkret? Rechtsprechung abwarten?



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 5 von 14 ErsteErste 123456789 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook