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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Diamanten Mitglied
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    Was mich aber wieder so nervt ist das aufkommende Konfliktpotential wegen fehlender eindeutiger Regelungen. Klar ist, dass die Telematikanbieter möglichst viele Abo verkaufen wollen. Aber Sinn macht es absolut nicht, das jeder so eine Karte hat. CA und maximal die OÄ reicht.

    Aber irgendwie wird immer versucht einen über den Tisch zu ziehen, ob angestellt in Klinik oder Praxis oder als Selbständiger durch die KV. Ich bin es langsam leid, ständig für seine Rechte auf Konfrontation zu gehen.



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  2. #32
    Diamanten Mitglied
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    Apropos WBAs: dürfen die denn Rezepte überhaupt ausstellen?
    Es gab ja irgendwann mal so eine Entlassmanagement-Reform und da war es so dass in unserer Klinik für alle Fachärzte (FA/OA/CA) aber nicht für WBAs eine Arztnummer beantragt wurde. Und die Rezepte für Hilfsmittel dürfen nur Fachärzte unterschreiben.
    Wie ist das denn hiermit? Welche Sachen darf man denn als Nicht-Facharzt dann mit dem eHBA signieren?



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  3. #33
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zumindest ambulant ist die Gesetzeslage ziemlich eindeutig- die Beschaffung des eHBA zählt zu den Pflichten des Vertragsarztes, tut er das nicht, ist er nicht mehr zur Behandlung von GKV-Patienten berechtigt.
    Im Krankenhaus ist die Sache schon schwieriger, weil nicht mehr der einzelne Arzt der Vertragspartner ist, sondern das Haus. Letztendlich ist es aber so, daß auch von WBA im KH zahlreiche Tätigkeiten mit und für die GKV vorgenommen wurden, und zwar auch ohne, daß eine übergeordnete Kraft da wäre, wie Rezepte, AU, Todesfeststellungen, vorläufige Entlassbriefe usw. Ich denke auch, daß es noch andere Berufsgruppen treffen wird, Apotheke, Logopäden, Orthopädietechniker usw.
    Die Intention der GKV für den eHBA ist ja letztendlich eine umfassende Kontrolle in Echtzeit, was dort so getrieben wird, und daher würde es im Sinne der Politik und der GKV nicht zielführend sein, wenn jeweils nur wenige leitende KH Ärzte den eHBA haben.

    Bei der nächtlichen Notfall- PTA hat der Diensthabende nicht die passende Fachkunde? Ätschbätsch, den Komplex streichen wir. Da hat die Woche keiner die ZB "Intensivmedizin". Gnihihi, dann streichen wir einfach mal die entsprechenden Posten auf der Rechnung. Usw...

    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ziemlich dürftig vom MB, eigentlich sollte da mal proaktiv ein richterliches (Grundsatz-)Urteil angestrebt werden...
    Ein Richter kann feststellen, ob gegen geltendes Recht verstoßen wird (wohl eher nicht) und da der ganze eHBA-Komplex ins SGB fällt , würde meiner Meinung als juristischer Laie nach auch noch vor dem Sozialgericht verhandelt, wo die GKV das Vorschlagsrecht für die Besetzung hat und die "Systemerhaltung" Priorität hat.

    Und nachdem die Marburger-Bund-Spitze das ganze noch aktiv gefördert hat, ist von dort keine Hilfe zu erwarten. Wie gesagt, ich beschließe doch kein Gesetz im Bundestag mit und dann gehe ich mit meinem Verband juristisch dagegen vor.
    Ich schätze mal, daß die Kostenübernahme durchs Haus individuell verschieden gehandhabt werden wird ohne einklagbaren Anspruch, und ab nächstem Jahr neben Approbation einfach der gültige eHBA schon zur Einstellung vorausgesetzt werden wird. So easy.
    Geändert von tarumo (23.11.2020 um 21:50 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  4. #34
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Insofern: ich brauch keinen eHBA für meine Arbeit. Oder wieso sollte ich mir den kaufen? Danke, Autolyse
    Nachdem Du speziell als Facharzt im KH permanent verdächtigt wirst, die Mittel der "solidarisch und gerechten" GKV im Sinne einer besseren Patientenversorgung zu veruntreuen, ist der eHBA doch genau für den Zweck geschaffen, Dich zukünftig engmaschig zu kontrollieren. Aber keine Sorge, die Geschäftsführung wird es Dir in den nächsten Wochen sicher noch verbindlich erklären. Wenn Du Glück hast, mußt Du wenigstens nichts oder nur zum Teil zahlen.

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ich bin aus politischen Gründen GKV-Mitglied, ich lehne die PKV ab.
    Wer sich zum Sozialimus bekennt, muß auch sich auch zu Versorgungsmängeln und "umfassenden Kontrollmechanismen" bekennen. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

    Übrigens : wenn ein größeres KH 500 eHBA a 1000 EUR für seine Ärzte und Apotheker und andere Berufsgruppen bezahlen muß, plus die entsprechende Anzahl Lesegeräte, dann sind schnell 1 Mio zusammen. Geld, daß dann wieder in der Patientenversorgung fehlt.
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  5. #35
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    Meines Wissens sollen deswegen doch alle Nicht-FÄ eine um 2 Stellen gekürzte LANR bekommen.

    Das mit der ZB Intensivmedizin war bei uns ganz normal, das Montags der entsprechende OA seine Kürzel auf die WE-Kurven gekitzelt hat.

    Oder wegen des Pflegeschlüssels IMC-Patienten im KIS auf der Nachbarstation eingebucht waren.

    Aber durch Kreativität wird man schon wieder ein Schlupfloch aus der Kontrolle finden



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