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Zitat von
Autolyse
Guter Beitrag. Die KVen haben ihren Teil schon präzisiert und damit ist Möglichkeit 1 zutreffend (unbenommen eines Zuschusses, der am Anfang teilweise gezahlt wird). Für die Krankenhäuser wird das Gesetz sicherlich nicht gegenteilig ausgelegt werden.
Da ich zufällig auch im Besitz einer Fahrerkarte bin: das Kriterium ist hier die einschlägige Erwerbstätigkeit, sprich, für ein großes WoMo brauche ich sie nicht. Dafür aber z.B. als LKW-Mechaniker, auch wenn ich gar nicht als Fahrer angestellt bin.
Im heutigen Arbeitsmarkt werden die Kosten im Regelfall von den Arbeitgebern übernommen- ist auch kein Problem. Mehrkosten werden auf den Auftraggeber umgelegt- anders als im Gesundheitsmarkt, wo die GKV alles mögliche bestellt, aber bitte nichts zahlen will.
Ein Preisvergleich ist auch interessant: für fünf Jahre kostet eine technisch vergleichbare Fahrerkarte knapp 40 EUR und somit ein Bruchteil des eHBA. Könnte daran liegen, daß der Verkehrsminister zwar unfähig ist, sich selbst und IT-Buddies aber nicht ungehemmt bereichern will- zumindest nicht so direkt.
Sinn und Zweck der elektronischen Fahrerkarte ist übrigens u.a. die minutengenaue Erfassung von Arbeits- und Pausenzeiten und die damit verbundene Sanktionierung von Verstößen- das einzige feature, das sicherlich beim eHBA NIEEE genutzt werden wird...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"