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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich bin gerade dabei und finde auch keine wirklichen Unterschiede. Die Frage für mich ist, was ich als Angestellte FÄ in einer Praxis mit den Kosten mache, insbesondere mit dem Hinweis, dass die Kosten durch die Betriebskostenpauschale gemäß der Finanzierungsvereinnbarung zum Teil gedeckt sei. Was auch immer das heißen mag. Ich habe ja nix von irgendwelchen Pauschalen. Habe das mal an die Chefs weitergeleitet.



  2. #42
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Liebe Foristen, frohe Ostern allseits!

    Ich hole den Thread mal hervor, da wir (als angestellte FÄ im MVZ) nun auch so eine Email bekommen haben, wir mögen uns den Ausweis bestellen. Dort wird erwähnt, man wolle die Hälfte der Kosten quartalsweise auszahlen.

    Ist es üblich, dass der Arbeitgeber nur die Hälfte der Kosten trägt? Und gibt es mittlerweile Tipps, ob es preislich Unterschiede zwischen den Anbietern gibt?

    Vielen Dank und eine schöne Woche!
    S.



  3. #43
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    Wir haben hier für alles unsere angestellten Fachärzte die Kosten übernommen, ob es da verschiedene Anbieter gibt, kann ich Dir jetzt nicht beantworten.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



  4. #44
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    Ich krame den Thread zum eHBA mal wieder aus, da ich eine Frage zur Kostenübernahme habe.
    Ich bin an einer Klinik als angestellte Ärztin tätig und wir mussten uns alle den eHBA zulegen, mit zuvor auch angekündigter Kostenübernahme durch die Klinik. Diese gestaltet sich nun so, dass über die nächsten 5 Jahre jeweils monatlich (!) der entsprechende Anteil (also ~ 8.33 € ...) ausgezahlt wird. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, was bei den meisten Kollegen der Fall sein dürfte, endet die Rückerstattung. Dass der nächste Arbeitgeber die restlichen Kosten übernimmt, bezweifel' ich...

    Ist das so "rechtens"? Wie ist das an Euren Häusern geregelt?

    Danke!!



  5. #45
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    Hallo,

    in unserer Abteilung (Anästhesie) hat nur der Chef den eHBA beantragt, alle Oberärzte haben dies verweigert, da in unserer Abteilung nicht mal ein Lesegerät für den eHBA vorhanden ist. Hier gab es bisher kein weiteres Drängen der Geschäftsführung. Eine Übernahme der Kosten wird für Oberärzte abgelehnt (vom Hörensagen bekannt), nur für Assistenten sollen die Kosten übernommen werden, wie genau weiß ich allerdings nicht.



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