Medizinrecht ist außerhalb des Zulassungsrechts (Dialyseschuppen) nicht lukrativ. Zwar hohe Streitwerte, aber irrsinnig aufwendige gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit mit ellenlangen Verfahrensdauern und dazu kein Stundensatzklientel. Für den Gutachter ist das lukrativer als für den Prozessbevollmächtigten und im Gegensatz zum Sozialrecht (z.B. KdU-Klagen) hat man wenig Chance auf Teilautomatisierung.