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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.01.2010
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    Kopfloses Huhn
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    Also, dass bei der o.g Situation erstmal die Angehörigen mit Anwalt drohen wollen kommt ja schon häufiger vor, und auch die o.g Situation kommt ja schon immer mal wieder vor. Am besten besprichts du den Fall nochmal mit der Oberärztin. Bei uns hat man danach noch sich mit Chef und allen beteiligten hingesetzt und den Fall besprochen, also ob da Fehler aufgetreten sind, und wann, wo. Dann hat jeder Beteiligter nochmal ein Gedächtnisprotokoll aufgeschrieben. Und danach kann man erstmal nicht viel machen, wie viele vor mir schon geschrieben haben, werden dann die wenigsten wirklich zum Anwalt gehen, und auch dann werden nochmal weniger Anwälte wirklich eine Klage empfehlen.



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  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von sodbrennen
    Mitglied seit
    16.07.2007
    Semester:
    war mal ...
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    2.204
    Zitat Zitat von inglebird Beitrag anzeigen
    Noch als Ergänzung: Wenn ich es richtig im Kopf habe, kannst du persönlich sogar nur haftbar gemacht werden, wenn ein Richter entscheidet, dass dein Handeln "grob fahrlässig" war. Und wenn es als "nicht fahrlässig" eingestuft wird, liegt die Beweispflicht, dass der Verlauf anders gewesen wäre, wenn andere Maßnahmen ergriffen worden wären, beim Kläger. Aufgrund dieser Konstellation sind die meisten Verfahren recht aussichtslos.
    Das ist tatsächlich ein entscheidender Punkt, insbesondere beim Tod eines betagten Menschen. Normalerweise muss der Kläger nachweisen, dass
    1. Fehler gemacht wurden
    2. ein Schaden eingetreten ist
    3. durch den Fehler der Schaden eingetreten ist bzw. dass der Fehler mit ursächlich ist (Kausalität)
    Außer in folgenden Fällen, da gibt es Beweiserleichterungen
    A) mangelnde Dokumentation
    B) Vollbeherrschbares Risiko (Seitenverwechslung, Sturz von OP-Tisch, Sichtbefund übersehen, ...)
    C) Grober Behandlungsfehler (Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse )
    Nennt sich auch Beweislastumkehr. Da muss der Behandler beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.

    Solange noch keine Akte angefordert wurde, wäre ich entspannt...

    Normalerweise läuft es wie gesagt über die Rechtsschutzversicherung. Ich würde vermuten, dass ein Anwalt bei einem > 80 Jährigen, der ohne langes Leiden gestorben ist (unabhängig davon ob und wieviel Mitschuld besteht), sowieso eher von Klage abrät. Denn da wird es nicht viel Schmerzensgeld geben. Was anderes wäre ein Geburtsfehler, wo ein Kind noch das ganze Leben vor sich hat.



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.08.2020
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    48
    Danke an alle für eure Beiträge. ist interessant, eure Erfahrungen zu lesen.
    Bin heute schon etwas beruhigter. Es ist dennoch eine belastende Situation, gerade als Anfänger. Ich habe den Fall aber mit mehreren Kollegen besprochen und sie meinten alle, dass alles richtig gelaufen ist und auch sie nichts anders gemacht hätten. Ebenso hat die Pflege sehr gut dokumentiert. Ich denke also, dass die Angehörigen, nachdem der erste Schock vorüber ist, von einer Klage sicher absehen werden.
    Nervt doch irgendwie, dass man sich mit solchen Sachen auch herumschlagen muss.



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  4. #19
    Premium Mitglied
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    PJ III/III
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    ich bin überrascht, wie "juristisch" hier viele antworten. Mein Vorgehen wäre:
    1. Mit OA/Chef den Fall durchsprechen, ggf. Doku ergänzen/Gedächtnisprotokoll und dann überlegen wer die angehörigen aktiv anruft und Gesprächsangebot macht (OA, Chef, Beschwerdemanagement, sonst passende Person eures Hauses- nicht der Anfängerassi alleine). Aussprechen lassen hilft. Dann kommt meist gar keine Klage. Alles andere (Rechtsabteilung, Haftpflicht etcpp) ist erstmal gar nicht notwendig.
    2. In Zukunft immer vorbeugen: bei Aufnahme aktiv Kontakt zu Angehörigen suchen, kritische Gesamtsituation (>80, multimorbide, Hospitalisation > ???) klar benennen, versichern dass alles getan wird was helfen kann aber dennoch Anlass zur Sorge besteht. Dann gibts keine Überraschungen.

    Also eigentlich nur so, wie man selbst als Angehöriger auch behandelt werden wollte...



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