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Das Verfahren kann in 2 Jahren kommen und dann kannst du dich an kaum noch was erinnern.
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Hallo.
Hatte letzten Freitag einen multimorbiden 80-jährigen aufgenommen, der dann Samstag Morgen plötzlich verstorben ist. Das war trotz seiner Vorerkrankungen nicht zu erwarten, deswegen wurde er auch nicht überwacht trotz Dyspnoe und höherer HF (stabile Vitalwerte).. Hab das extra mit meiner Kollegin besprochen, nicht jedoch mit einem OA.
Für die Angehörigen verständlicherweise ein Schock, nun hat mir heute meine Oberärztin gesagt, dass die Angehörigen klagen wollen und einen Anwalt einschalten werden.
Ich bin ziemlich eingeschüchtert und habe auch ein wenig Angst, wie das nun die nächsten Monate weitergeht?
Ist euch das schon ein Mal passiert? Kommt es dann wirklich zu einem Verfahren vor Gericht?
Und obwohl ich glaube dass wir alles richtig gemacht haben, bin ich dennoch enttäuscht über das Vorgehen der Angehörigen.
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Geändert von freak1 (08.12.2020 um 21:53 Uhr)
Kopiere dir die komplette Akte, drucke dir jeden Pups aus, schreibe wie schon erwähnt ein Gedächtnisprotokoll. Wahrscheinlich kommt nix, wenn doch, bist du vorbereitet.
Ich kenne deinen Patienten nicht und erlaube mir kein Urteil über die Versorgung, aber Dyspnoe, Tachykardie und stabile Vitalwerte passen nicht so recht zusammen. So solltest du deine Argumentation nicht aufbauen.
Normal wird sowas doch zunächst über die Berufshaftpflicht geregelt und bei einer Klinik läuft das hierfür über die Klinik. Natürlich solltest du auf eine ordentliche Dokumentation achten und Gedächtnisprotokoll schadet definitiv nicht. Es sollte nachvollziehbar sein, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast. Also mindestens die Abstimmung mit der Kollegin im Gedächnisprotokoll dokumentieren. Du solltest Akten nicht nachträglich ändern, das wäre strafbar. Da würde ich höchstens mit Datum kommentieren/nachdokumentieren, wenn überhaupt. Daher eben Gedächtnisprotokoll wie oben schon genannt. Wenn das Vorgehen so bei euch gängige Praxis ist, müsste sich sowieso erst mal die Klinik dafür rechtfertigen, wenn es fahrlässig war.
Ich würde erst mal ruhig bleiben, denn die müssten ja die Akten anfordern und vermutlich erst mal ein Gutachten erstellen lassen. Und das mit dem Gutachten ist durchaus auch Glückssache.
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